Europas jüngster Mörder wieder in Haft

London. Ein 27-jähriger Brite, der als Europas jüngster Mörder bereits eine achtjährige Haftstrafe verbüßt hat, ist nach Vorwürfen wegen eines neuen Verbrechens wieder hinter Gittern.

Eine "abscheuliche Sexualstraftat" hätten den verurteilten Kindermörder Jon Venables wieder ins Visier der Justiz gerückt, berichtete das britische Boulevardblatt "The Sun" am Samstag.

Justizminister Jack Straw sprach von "äußerst schwerwiegenden Beschuldigungen" gegen Venables. Die genauen Umstände will Straw nicht veröffentlichen. Der Mörder lebt unter neuer Identität.

Der brutale Kindermord hatte 1993 weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Venables und sein Komplize waren erst zehn Jahre alt, als sie den zweijährigen James Bulger aus einem Einkaufszentrum in Liverpool entführten und ihn an einem Bahngleis qualvoll töteten. Kinder hatten die zerstückelte Leiche gefunden.

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im Jahr 2001 die Freilassung angeordnet, vor allem mit Blick auf das Alter der Täter. Justizminister Jack Straw betonte, er sei schon damals vehement gegen die vorzeitige Freilassung gewesen. Venables hatte acht Jahre seiner lebenslangen Haftstrafe verbüßt.

Der Justizminister wolle sich in den kommenden Tagen mit der Mutter des ermordeten Jungen treffen. Sie hatte in den vergangenen Tagen wiederholt Befürchtungen geäußert, dass Venables erneut zuschlagen könnte. Straw rechtfertigte die Position der Regierung, genaue Informationen über die neuen Vorwürfe zurückzuhalten. Zunächst sollten Richter diese prüfen. Venables droht laut Experten nun lebenslange Haft.

In den vergangenen Tagen spekulierten Medien, darunter auch die "Sun", Venables habe gegen Auflagen seiner Freilassung verstoßen. Entgegen der Erlaubnis soll er zum Beispiel zu Fußballspielen, Konzerten und Partys nach Liverpool gefahren sein, wo der Mord passierte.

Die Boulevardzeitung schreibt, sie habe "exakte Details der Straftat entdeckt, die die Nation schockieren werden". Die Regierung habe aber mit einer einstweiligen Verfügung gedroht, sollte das Blatt die Details veröffentlichen.

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