Elfjähriger verletzt: Trainer wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen

Nach dem Unfall eines Jugendfußballers wurde ein Trainer wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Übungsleiter in Sportvereinen müssen künftig verstärkt auch ein Auge auf die Sicherheit der Anlage werfen.

Übungsleiter in Sportvereinen müssen künftig verstärkt auch ein Auge auf die Sicherheit der Anlage werfen.

Foto: Christian Charisius

Düsseldorf. Es ist ein Urteil, das für Verunsicherung unter den rund 1,5 Million Ehrenamtlern in Nordrhein-Westfalens Sportvereinen sorgt: Das Amtsgericht Detmold hat einen Jugendtrainer des FC Augustdorf wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen, nachdem sich ein Elfjähriger unter seiner Aufsicht beim Fußballtraining verletzt hatte.

Um sich für ein Spiel der D-Jugend-Kreismeisterschaften aufzuwärmen, hatte eine Gruppe von Jugendlichen in einer Nebenhalle auf zwei Handballtore Fußball gespielt. Eines der beiden — unzureichend gesicherten — Tore fiel um, traf den elfjährigen Fynn-Luca am Kopf und dieser erlitt einen Schädelbasisbruch. Noch heute leidet der Junge an Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen, außerdem muss er ein Hörgerät tragen.

Gegen vier Männer wurde daraufhin zunächst wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, drei Verfahren wurden gegen die Zahlung von Geldbußen zwischen 600 und 700 Euro eingestellt. Nur der Jugendtrainer sah sich keiner Schuld bewusst, wollte die Geldstrafe nicht akzeptieren und pochte auf Freispruch.

Das Detmolder Amtsgericht sah das anders. Es befand, dass der Angeklagte zwar nicht allein — aber auch mit die Verantwortung für den Unfall trage und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (40 Tagessätze à 50 Euro), die auf Bewährung ausgesetzt wurde und zusätzlich zu einer Geldauflage von 700 Euro, die er an den Kinderschutzbund Lemgo zahlen muss.

„Dieses Urteil ist fatal“, klagt Frank Michael Rall vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen, der sich gestern überrascht über den Richterspruch zeigte. „Der Ehrenamtler muss sich darauf verlassen können, dass die Anlage instand ist, auf der er trainiert.“ Dass jetzt nicht nur die Vereine sondern auch die Ehrenamtler betroffen sind, erreiche eine komplett neue Dimension, sagt Rall: „Der Sport lebt vom Ehrenamt. Dieses Urteil könnte bedeuten, dass sich der eine oder andere jetzt dagegen entscheidet.“ Insgesamt gibt es in NRW rund 19 500 Sportvereine mit etwa fünf Millionen Mitgliedern. Die Ehrenamtler besetzen Positionen von Vorstandsmitgliedern bis zu Übungsleitern und Platzwarten.

Der Angeklagte hat seine Sorgfaltspflicht verletzt, erklärt Michael Wölfinger, Direktor des Detmolder Amtsgerichts, das Urteil. Trotzdem sei durch die Verwarnung mit Strafvorbehalt aber die mildestmögliche Strafe ausgesprochen worden. Der Verurteilte muss die 2000 Euro nur dann zahlen, wenn er sich wieder etwas zu Schulden kommen lässt.

Im Kreis Lippe hat das Urteil indes bereits für erste Konsequenzen gesorgt. Wie die Lippische Landes-Zeitung berichtet, wurde ein Spieltag der Detmolder Kreis-Hallenmeisterschaft der Junioren in Augustdorf inzwischen abgesagt.

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