Duisburg: Richter kippen Alkoholverbot

Die Verordnung der Stadt sei rechtswidrig, weil der Alkoholkonsum keine direkte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.

Düsseldorf. Wer Alkohol trinkt, der pinkelt nicht zwangsläufig auf die Straße, schlägt um sich oder schreit durch die Gegend. Deshalb hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einer klagenden Anwohnerin Recht gegeben und das Alkoholverbot für Teile der Duisburger Innenstadt gekippt. Eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch den Konsum von Alkohol sei nicht belegt, sagte die Richterin.

Die fortgesetzte Zahl an Verstößen, die das Duisburger Ordnungsamt in den Jahren vor dem Verbot dokumentiert hatte, reiche nicht aus. Werde öffentlich Alkohol getrunken, ginge nicht automatisch etwas zu Bruch. Der Anwohnerin sei es deshalb nicht untersagt, im betroffenen Gebiet Alkohol zu trinken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Stadt Duisburg kann beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen. Zunächst wolle man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, teilte die Stadt mit. Sie ist vom Verbot überzeugt: Eine Evaluation habe gezeigt, dass Störungen und Belästigungen durch betrunkene Menschen nach dem Verbot spürbar zurückgegangen seien, betonte die Stadt. Das Alkoholkonsumverbot war im Mai 2017 in Kraft getreten und im März für mehr als drei Jahre verlängert worden. Passanten, Anwohner und Einzelhändler hätten sich über Lärm, Schmutz und Kriminalität beklagt, so die Stadt. Laut Gericht hatte das Ordnungsamt von 2011 bis 2016 Verstöße im jährlich „einstelligen Bereich“ dokumentiert, etwa Pöbeleien oder öffentliches Urinieren. Die Verordnung greife in das Grundrecht derer ein, die Alkohol trinken und sich nichts zuschulden kommen ließen, sagte der Anwalt der Klägerin. Es sei ein Versuch, unliebsame Klientel zu verdrängen, um die Stadt etwa für Investoren interessanter zu machen, sagte seine Mandantin vor der Verhandlung. „Ich sehe es nicht ein, dass Menschen auf diese Art und Weise in Schubladen gesteckt werden“, erklärte sie.

Das Urteil habe eine generelle Aussage für alle Bürger, sagte der Anwalt der Klägerseite. Wer also künftig gegen ein Bußgeld der Stadt wegen öffentlichen Alkoholkonsums vor Gericht vorgehen wolle, der habe gute Chancen. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort