Dreijährige verhungert zu Hause

Die Mutter wird als „ausgesprochen nett“ beschrieben. Das zuständige Jugendamt kannte die Familie, sah aber keine Gefährdung.

Thalmässing/Nürnberg. Blumenschmuck vor den Fenstern, vor dem Lokal eine Handvoll Gasthof-Tische - im "Gasthof zur Linde" am Marktplatz von Thalmässing kehrt man gerne als Wanderer oder Ausflügler ein. Doch die Idylle trügt: Ein Stockwerk über den Gasträumen des deutsch-italienischen Lokals hat sich ein Martyrium abgespielt. Offenbar über Jahre hinweg haben dort die Mieter eines ihrer beiden Kinder verhungern lassen, berichtet die Polizei.

Die Eltern hatten am Samstagabend den Rettungsdienst gerufen, als der Gesundheitszustand des Kindes bereits lebensbedrohlich gewesen sei, berichtete die Polizei in Nürnberg. Ein Notarzt habe die Dreijährige sofort in eine Klinik einweisen lassen, dort starb sie nur zwei Tage später.

Bei einer Obduktion des ansonsten gesunden Mädchens sei die Mangelernährung festgestellt worden. Ein vierjähriger Bruder des Mädchens wurde inzwischen bei den Großeltern untergebracht. Dort soll er vorerst bleiben. Der Junge sei wohlauf, hieß es. Gegen die 26-jährige Mutter und den drei Jahre älteren Vater sei Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassung ergangen.

Der Vater wurde noch am Dienstag befragt. Er habe sich aber nicht zu den Vorgängen geäußert, sagte der Gerichtssprecher. Der Haftbefehl werde aufrechterhalten. Die Mutter liege dagegen mit einer schweren Erkrankung in einer Klinik - gegen sie habe der Haftbefehl nicht vollstreckt werden können. Die Frau wird von der Polizei in der Klinik bewacht. Die Krankheit soll nach Polizeiangaben aber nichts mit dem Tod der Dreijährigen zu tun haben.

Nachbarn schilderten die Mutter als ausgesprochen nett; ihnen sei nichts Besonderes an der Familie aufgefallen. Allerdings habe die Familie, die vor vier Jahren zugezogen ist, wenige Kontakte im Ort gepflegt, meist seien die Eltern nur mit dem vierjährigen Sohn auf der Straße gesehen worden. Das ist auch der Verkäuferin in der Metzgerei direkt neben dem Wohnhaus der Familie aufgefallen. Das die Frau extrem sparsam eingekauft habe, weil sie vielleicht auf den Cent schauen musste, könne man auch nicht sagen.

Der Gerichtssprecher sagte, das zuständige Jugendamt sei über den Vorfall informiert worden. Das Amt sei aber nicht Ziel der Ermittlungen. "Im Rahmen der Umfeldermittlungen muss das Jugendamt aber erklären, welche Erkenntnisse dort vorlagen." Der Leiter des Kreisjugendamtes, Manfred Korth, zeigte sich entsetzt: "Damit hat niemand gerechnet. Das ist der GAU für ein Jugendamt, wenn so etwas passiert."

Zwar sei die Familie dem Amt bekanntgewesen, rund zwei Jahre lang seien sie betreut worden. Auch danach habe es immer mal Besuche gegeben, bei denen etwa die Kinderzimmer angeschaut wurden. "Der letzte Besuch von uns war im November 2008. Gefährdungsmomente waren aber nicht erkennbar", erklärte Korth.

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