Dreieinhalb Tage Martyrium

Wie das Gericht das Rekord-Schmerzensgeld begründet.

Solingen/Wuppertal. Mit einem Großaufgebot suchte die Polizei auf den Straßen Solingens nach der später als „Janine“ bekanntgewordenen 16-jährigen Schülerin. Währenddessen hielt ihr Vergewaltiger die schwangere Jugendliche gefesselt in seiner Wohnung gefangen, bedrohte sie und verging sich immer wieder an ihr. Im Mai 2009 konnte sich „Janine“ nach dreieinhalb Tagen Qual befreien, am Dienstag sprach ihr das Landgericht Wuppertal 100 000 Euro Schmerzensgeld zu: doppelt so viel wie irgendeinem anderen Vergewaltigungsopfer in Deutschland vor ihr.

Den Ermittlungen zufolge hatte „Janines“ Peiniger (heute 32) die 16-Jährige auf dem Schulweg entführt und in seine Wohnung verschleppt. „Sie war in ständiger Angst vor dem Tod und vor weiteren Übergriffen“, stellte der Vorsitzende Richter der 16. Wuppertaler Zivilkammer, Siegfried Mielke, fest. Die Drohungen des Mannes hätten sich gegen die ganze Familie des Mädchens gerichtet und gegen das ungeborene Kind seines Opfers. Er habe „Janine“ gezielt als Lustobjekt gedemütigt, sich über ihr Flehen hinweggesetzt, wenigstens auf bestimmte Handlungen zu verzichten.

„Das ist ein besonders schwerwiegender Fall. Sie wird ihr ganzes Leben lang unter der Tat leiden“, erklärte Mielke. Weiterer Grund für das außerordentlich hohe Schmerzensgeld: Ausgleichszahlungen nach Vergewaltigungen seien bisher zu gering bemessen worden, die Gerichte müssten mehr für die Opfer tun.

„Janines“ Vergewaltiger sitzt — rechtskräftig verurteilt — in Haft. Zwölfeinhalb Jahre lautete 2009 das Urteil einer Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts. Er hatte die Taten gestanden, seinem Opfer erspart, im Zeugenstand auszusagen. 20 000 Euro zahlte er schon im Strafverfahren an „Janine“. Ob der 32-Jährige die nun vom Landgericht zugesprochenen weiteren 80 000 Euro wird zahlen können, ist ungewiss: Es sei besser, vielleicht etwas zu bekommen, statt von Anfang an darauf zu verzichten, sagte „Janines“ Anwalt Hendrik Prahl. Laut einem Medienbericht ist die Familie des Täters aber wohlhabend. Der Anwalt des Beklagten, Karl-Hermann Lauterbach, will das Urteil anfechten: „Das Gericht will mit diesem Urteil Geschichte schreiben.“ Wegen der Länge der Haftstrafe hätte der Schadensersatz reduziert werden müssen.

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