Dreieinhalb Jahre Haft wegen Brandstiftung im Flüchtlingsheim

Das Feuer zerstörte das Flüchtlingsheim völlig. Ein halbes Jahr später wird einer der damaligen Bewohner zu einer Haftstrafe verurteilt. Als Motiv wird die Verlegung in ein anderes Heim gesehen.

Dreieinhalb Jahre Haft wegen Brandstiftung im Flüchtlingsheim
Foto: Arne Dedert

Paderborn. Ein halbes Jahr nach einem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft im Kreis Paderborn ist ein Flüchtling wegen besonders schwerer Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Paderborn hat der 22-Jährige das Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Hövelhof am 5. Januar 2017 gelegt. Für die Strafkammer stand am Dienstagabend nach fünf Verhandlungstagen fest, dass der Algerier damit seine Verlegung in eine andere Unterkunft erzwingen wollte. Ein Zeuge hatte die Brandstiftung beobachtet und im Prozess ausgesagt. Bei dem Brand wurde die als Flüchtlingsunterkunft dienende frühere Militärbaracke völlig zerstört, zahlreiche Menschen erlitten Rauchvergiftungen.

Die Strafkammer verhängte außerdem gegen einen 20-jährigen damaligen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft wegen versuchter Sachbeschädigung zwölf Wochen Dauerarrest nach Jugendstrafrecht. Dessen 27-jähriger Brüder bekam wegen versuchter Sachbeschädigung eine Geldstrafe. Dabei ging es um Möbel, die in jenem Zimmer zerschlagen worden sein sollen, in dem das Feuer später seinen Anfang nahm. Angeklagt waren die beiden aus Algerien stammenden Brüder ursprünglich ebenfalls wegen besonders schwerer Brandstiftung. Beide werden für die fast sieben Monate dauernde Untersuchungshaft nun finanziell entschädigt.

Die Verteidiger aller drei Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Sie hielten sämtliche Tatvorwürfe für nicht erwiesen, unter anderem wegen Verständigungs- und Übersetzungsschwierigkeiten zwischen Bewohnern der Unterkunft und Dolmetschern während des Prozesses.

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