Dititb gewinnt Rechtsstreit um Kölner Zentralmoschee

Im Streit um Baumängel an der Kölner Zentralmoschee ist ein erster Teil juristisch geklärt: Überraschend schnell entschied ein Kölner Gericht pro Bauherrin Ditib, wies Millionenforderungen einer Baufirma ab. Der Zoff um den größten Moscheekomplex geht aber weiter.

Köln (dpa/lnw). Im Streit um Baumängel an der Kölner Zentralmoschee hat die Bauherrin Ditib einen juristischen Sieg erzielt. Das Kölner Landgericht wies eine Klage der Rohbaufirma Nuha am Freitag ab. Das Unternehmen hatte von der türkisch-islamischen Ditib zwei Millionen Euro ausstehenden Werklohn verlangt.

Die Auseinandersetzung um den bundesweit größten Moscheekomplex ist damit aber längst nicht beendet. Der Vorsitzende Richter Thomas Beenken sagte, die Ditib habe den Bauvertrag mit der Nuha wirksam gekündigt, weil diese eine andere Betonzusammensetzung verbaut habe als vertraglich vereinbart.

Für nicht mangelfrei erbrachte Leistungen könne die Firma keinen Werklohn fordern. „Die Kammer ist im Wesentlichen der Argumentation der beklagten Seite gefolgt.“ Gegen das Urteil kann Berufung beim Kölner Oberlandesgericht eingelegt werden (Az: 18 O 43/12). Die Prozessbeteiligten waren nicht vor Gericht erschienen. Nuha-Anwalt Thomas Jelitte sagte: „Die Wahrscheinlichkeit, dass wir das Urteil angreifen werden, ist groß.“ Er zeigte sich überrascht, dass die Entscheidung schon nach zwei Verhandlungen und ohne Beweisaufnahme gefallen sei. Man werde die Urteilsbegründung in Ruhe lesen und dann entscheiden.

Ditib-Sprecherin Ayse Aydin: „Wir begrüßen das Urteil.“ Nachdem die öffentliche Diskussion um den Baustreit teilweise sehr emotional geführt worden sei, gehe es nun wieder sachlicher zu. „Und der Ditib widerfährt Recht.“

Die Ditib - größter islamischer Dachverband in Deutschland - hatte nicht nur der Nuha, sondern auch dem Architekten Paul Böhm im Herbst 2011 gekündigt. Die Ditib begründete das mit mehr als 2000 Baumängeln. Die Nuha und das Architekturbüro weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Dazu ist nun ein umfangreiches Beweisverfahren angelaufen, in dem ein Gutachter die behaupteten gut 2000 Fehler-Stellen inspizieren soll. Das Landgericht hatte den Experten Ende 2012 bestellt.

Nach Akten-Studium untersuchte er erstmals am Dienstag beanstandete Stellen auf der Großbaustelle in Köln-Ehrenfeld. Er wird zahlreiche weitere Termine für sein Gutachten brauchen. Gerichtssprecher Christian Hoppe betonte, das jetzt gestartete selbstständige Beweisverfahren und das am Freitag erfolgte Zivilprozess-Urteil seien völlig unabhängig voneinander.

Wenn das Experten-Gutachten von der Baustelle vorliegt, will die Ditib ihre mehrfach angekündigten Schadenersatz-Forderungen in Millionenhöhe stellen. Das hatte Anwalt Christian Preetz im Februar noch einmal bekräftigt. Die längst geplante Eröffnung der Moschee ist wegen der Querelen schon mehrmals verschoben worden. Das Glas-Beton-Bauwerk mit zwei 55 Meter hohen Minaretten ist zu rund 80 Prozent fertiggestellt, wegen des Streits geht es aber seit einiger Zeit nur noch schleppend voran. Die Ditib hofft, dass die feierliche Eröffnung trotzdem noch in diesem Jahr erfolgen kann.

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