Der Urlaub, die Nachbarn und das liebe Haustier

Wer in den Ferien für andere Kaninchen, Katze oder Koi hütet, sollte ein paar wichtige Regeln beachten.

Willich. Wenn Philipp und Sebastian verreisen, bleiben Marvi und Mimi in der Obhut der Nachbarin zurück. Ein vergnüglicher Ferien-Job, denn die Zwergkaninchen machen gute Laune.

Doch Vorsicht: Wer auf Nachbars Haustier aufpasst, muss einige Regeln beachten, rät die Verbraucherzentrale NRW. Verursacht das Tier einen Schaden, muss der Halter für die Kosten aufkommen. Zudem sollte der Besitzer vor dem Urlaub festlegen, welche Verantwortung er dem Aufpasser übertragen will. Schnell kann etwas Unvorhergesehenes passieren.

Marvi und Mimi zum Beispiel sind bedenklich gealtert. Seit einem Bandscheibenvorfall hat der Rammler seine Hinterläufe nicht mehr unter Kontrolle. Und das Weibchen, bereits mit chronischem Schnupfen auf die Welt gekommen, muss in immer kürzeren Abständen inhalieren. Die Angst, dass die Tiere verenden könnten, ist groß.

Ähnliche Sorgen hat ein Kollege, der eine Katze hütet, die 17 Jahre auf dem Buckel und sicher keine sieben Leben hat. Jeden Abend, gesteht er, betritt er die Wohnung mit Herzklopfen. Lauschend, ob Amelda noch atmet. Sollte es mit ihr zu Ende gehen, muss der Besitzer seine Reise abbrechen — so ist es ausgemacht.

Eine andere Bekannte hütet Haus und Hof einschließlich eines Teichs mit teurem Koi-Bestand. Deren inständiger Wunsch: Dass der sündhaft teure Karpfen am Tag die Deckung der Seerosen-Blätter sucht — und der Fischreiher sich in der Urlaubszeit mit dem Speisenangebot des nahen Rheins begnügt.

Entspannt ist eigentlich nur eine. Die teilt sich ihren Sitter-Einsatz für die Kätzchen Elli und Rosa mit einer gewieften Tierarzthelferin. Wie schlau! Da ist die Hilfe im Notfall ganz nah.

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