Datenschutzbeauftragte prüft Adresshandel

Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte prüft den Adresshandel der Post-Tochter „Deutsche Post Direkt“ im Wahlkampf 2017. Demnach geht Helga Block nach Auskunft der Landesdatenschutzbehörde der Frage nach, ob der Adresshandel im Wahlkampf im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz stehe.

Datenschutzbeauftragte prüft Adresshandel
Foto: dpa

CDU und FDP hatten bereits versichert, nur anonymisierte Daten genutzt zu haben. SPD, Grüne, Linke und AfD haben laut „Bild am Sonntag“ erklärt, im Wahlkampf nicht mit Post-Daten gearbeitet zu haben.

Da der Sitz des Unternehmens in NRW sei und es nicht um klassische Postdienste gehe, für die der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig ist, sei in diesem Fall die Landesbehörde am Zug, erklärte der stellvertretende Sprecher Nils Schröder gestern auf Anfrage in Düsseldorf.

Die Post-Tochter Post Direkt, die sich im Internet als „Adress-Spezialist“ bewirbt, werde in dieser Woche einen Fragenkatalog der Datenschutzbehörde erhalten, berichtete Schröder. Das Prüfverfahren werde voraussichtlich etwa vier Wochen dauern. Die Parteien seien zunächst nicht im Fokus.

Der Handel mit anonymisierten Daten und Adressen ist nicht illegal. Der Handel mit personalisierten Daten könne aber mit bis zu 300 000 Euro Bußgeld geahndet werden, erklärte Schröder. Sollte diesbezüglich eine Absicht nachweisbar sein, sich damit zu bereichern oder andere zu schädigen, ginge der Fall an die Staatsanwaltschaft.

Die Datenschutzbehörde empfiehlt allen Verbrauchern, sich bei „Post Direkt“ in Troisdorf zu erkundigen, was über sie gespeichert wurde. lnw

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