Das Siebengebirge wird befördert

Das Gebiet soll zum Nationalpark werden. Doch Rheinland-Pfalz sperrt sich gegen eine mögliche Ausweitung.

Königswinter. Für Eckhard Uhlenberg wäre es ein "Meilenstein im Naturschutz": Das Siebengebirge soll - nach der Eifel - zum zweiten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen werden. "Die Ausweisung eines Gebietes zum Nationalpark ist die höchste Auszeichnung des Naturschutzes", betonte der NRW-Umweltminister, als er jetzt den in der Region Königswinter und Bad Honnef entwickelten Nationalpark-Plänen die Unterstützung der Landesregierung zusicherte.

Die Nationalpark-Pläne gehen auf eine Initiative von Rhein-Sieg-Landrat Frithjof Kühn und den Bürgermeistern von Königswinter und Bad Honnef, Peter Wirtz und Wally Feiden, zurück. Eine Untersuchung des Landesamtes für Natur und Umwelt kommt nun zu dem Ergebnis, dass ein Nationalpark Siebengebirge mit 4500 Hektar zwar sehr klein wäre, das Gebiet aber wegen seiner geologischen und ökologischen Besonderheiten die nötigen Kriterien erfüllt.

Es geht um Naturschutz, aber auch darum, einen Magneten für den Tourismus zu schaffen. In allen deutschen Nationalparks seien die Besucher- und Übernachtungszahlen deutlich gestiegen, so Herbert Krämer, Vorsitzender des Verschönerungsvereins für das Siebengebirge (VVS). Der VVS ist Träger des heutigen Naturparks Siebengebirge. Ein Nationalpark sei zudem eine Chance, Natur und Lebensräume "über Generationen hinweg" zu erhalten. Allerdings räumen die Befürworter eines Nationalparks ein, dass schon heute Teile des 1923 unter Naturschutz gestellten Siebengebirges überlaufen, die Parkplätze an Wochenenden überfüllt sind.

Noch stecken die Planungen ganz am Anfang. Es zeichnet sich aber ab, dass die Einschränkungen wohl minimal sein werden. Bergbau gibt es im Siebengebirge seit Jahrzehnten nicht mehr. 70 Prozent des möglichen Nationalpark-Waldes gehören der öffentlichen Hand (Bund, Land, Stadt Bad Honnef und VVS). Nur auf diesen Flächen sollen die so genannten Prozess-Schutzzonen ausgewiesen werden, in denen die Natur sich selbst überlassen wird.

Für private Waldbesitzer gibt es keine Einschränkungen. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer NRW werden auch keine landwirtschaftlich genutzten Flächen als besondere Schutzzonen ausgewiesen. Auch die Jagd wird nach Angaben von Forstdirektor Bernd Schwontzen vom Staatlichen Forstamt Eitorf in einem Nationalpark nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Es sei kaum denkbar, dass Wildschweine, die Schäden anrichten, nicht mehr gejagt würden. Veränderungen werden am ehesten Waldspaziergänger bemerken, wenn die ersten Forstwege zurückgebaut worden sind.

Voraussetzungen Ein Nationalpark muss mindestens 1000 Hektar umfassen und vor allem für schützenswert erachtet werden. Laut Bundesumweltministerium sollte die zu schützende Landschaft bislang weitgehend von menschlichen Eingriffen verschont geblieben sein.

Schutzbestimmungen Nach dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen Nationalparks strengen Schutzbestimmungen, um die vorhandene vielfältige Flora und Fauna zu erhalten. Der Bund gibt allerdings nur die Rahmengesetzgebung für den Naturschutz vor. Die Länder haben eigene Landesnaturschutzgesetze. Die Ausweisung eines Nationalparks ist somit Ländersache.

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