Chile beantragt Auslieferung von deutschem Sektenarzt

Krefeld/Santiago de Chile (dpa) - Chiles Oberster Gerichtshof hat die Auslieferung des in Deutschland lebenden Sektenarztes der „Colonia Dignidad“, H., beantragt. Das Auslieferungsbegehren liege vor, sagte ein Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft.

Es sei aber Sache der Bundesbehörden, darüber zu entscheiden. Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist dort bislang noch kein Auslieferungsantrag eingegangen. H. sei jedoch ohnehin vor einer Auslieferung nach Chile durch das Grundgesetz geschützt. In Artikel 16 der Verfassung heißt es: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.“ Ausnahmen sind nur für Auslieferungen an ein anderes EU-Mitgliedsland oder an einen internationalen Gerichtshof möglich.

Der 67 Jahre alte Deutsche wird wegen Menschenrechtsverletzungen in der berüchtigten Siedlung „Colonia Dignidad“ in Chile gesucht. H. hatte sich im Mai nach Krefeld abgesetzt, um der chilenischen Justiz zu entgehen. Dort war er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte aber das Land verlassen können, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.

Die Verbrechen H. es seien schwer genug, um eine Ausnahme bei dem Auslieferungsverbot zuzulassen, begründeten die chilenischen Richter ihren Antrag. Die Krefelder Staatsanwaltschaft hat wegen der Geschehnisse in Chile ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen H. eingeleitet.

Der Arzt soll unter anderem Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch den inzwischen gestorbenen Siedlungschef Paul Schäfer geleistet haben. Während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet wurden in der Siedlung im Süden Chiles auch politische Häftlinge gefoltert.

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