Bottroper Apotheker: Aus Habgier Medikamente gepanscht

Ein Bottroper Apotheker hat Krebsmedikamente gestreckt und sich damit finanziell bereichert. Das Gericht verurteilte den Mann zu zwölf Jahren Haft.

Bottroper Apotheker: Aus Habgier Medikamente gepanscht
Foto: dpa

Essen. Krebsmedikamente gepanscht, Millionen Euro kassiert und damit ein Luxusleben geführt: Im Prozess um gestreckte Infusionen für Krebspatienten ist der Apotheker Peter S. aus Bottrop am Freitag zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Die Krebsbetroffenen und deren Angehörige reagierten erleichtert.

Das Urteil fiel genau auf den 48. Geburtstag des Angeklagten. Darüber verlor Richter Johannes Hidding jedoch kein Wort. Stattdessen redete er dem Mann ins Gewissen, endlich sein Schweigen zu brechen: „Tausende Patienten haben aus Ihrer Hand Krebsmedikamente erhalten. Sie wollen wissen, was wirklich geschehen ist. Und zwar nicht vom Gericht. Sondern von Ihnen.“ Der 48-Jährige zeigte jedoch keinerlei Reaktion. Die Richter sind überzeugt, dass in der Bottroper Apotheke des Angeklagten zwischen 2012 und 2016 mindestens 14 500 Krebsmedikamente gestreckt worden sind. Welche Patienten unterdosierte Chemotherapien erhalten haben und welche ordnungsgemäß hergestellte? Darauf gibt es bis heute keine umfassende Antwort.

Und die Auswirkungen? „Meine Tochter hat damals im Radio von der Festnahme des Apothekers erfahren“, sagte eine 67-Jährige nach der Urteilsverkündung. „Da wusste sie, warum es ihr so schlecht geht. Da hat sie sich aufgegeben.“ Richter Hidding hatte zuvor selbst an das Schicksal einer Frau erinnert, die von Peter S. insgesamt 98 Infusionen erhalten hat. Vermutlich häufig ohne Wirkstoff. „Am 26. September 2018 hätte sie ihren 30. Geburtstag gefeiert“, sagte Hidding mit ernster Stimme. Im Gerichtssaal war es in diesem Moment mucksmäuschenstill. Die Frau ist schon im vergangenen Jahr gestorben.

Der Angeklagte habe es in der Hand gehabt, für die Rettung seiner Patienten zu sorgen. Genau das habe er jedoch nicht getan. Und warum nicht? „Aus purer Habgier, Luxusgüter spielten für ihn eine große Rolle“, so Hidding. Die Millionenvilla mit Wasserrutsche zum Beispiel, der eigene Gärtner, aber auch seine Funktion als Gönner und Mäzen in seiner Heimatstadt. Dadurch habe er sich Ansehen und Anerkennung verschafft.

Und dann noch der Hygieneskandal. Peter S. war immer wieder beobachtet worden, wie er sein Labor in Straßenkleidung betreten hatte. „Dabei ist Hygiene gerade für immungeschwächte Krebspatienten immens wichtig“, hieß es im Urteil.

Dass der Medikamentenskandal überhaupt aufgedeckt wurde, sei besonders mutigen Menschen zu verdanken. Einer von ihnen war Martin Porwoll, Ex-Mitarbeiter des Angeklagten. Er war 2016 zur Polizei gegangen und für seine Enthüllungen später mit den Deutschen Whistleblower-Preis ausgezeichnet worden.

Wären er und eine weitere Mitarbeiterin nicht gewesen, hätte Peter S. möglicherweise immer weitergemacht. Davon gehen die Richter aus. „Die Geschichte dieses Kriminalfalls ist auch eine Geschichte des Behördenversagens“, sagte Hidding beim Urteil. In der gesamten Zeit seien die individuell hergestellten Infusionslösungen kein einziges Mal kontrolliert worden. Die Zahl von mindestens 14 500 unterdosierten Infusionslösungen ist das Ergebnis einer akribischen Berechnung. Die Richter haben den Wareneingang mit den abgerechneten Mengen verglichen und sind auf gewaltige Differenzen gestoßen. In einem Fall seien nur 16 Prozent der abgerechneten Wirkstoffmenge auch tatsächlich eingekauft worden. Der Schaden für die Krankenkassen beläuft sich laut Urteil auf rund 17 Millionen Euro. Genau dieser Betrag soll nun aus dem Vermögen des Angeklagten eingezogen werden. Auch das haben die Richter entschieden.

Ob Peter S. die unterdosierten Arzneien in jedem Fall selber hergestellt hat, ist unklar. In Betracht kommen auch einige seiner Mitarbeiter, die vor Gericht die Aussage verweigerten, um sich nicht selbst belasten zu müssen. Auch ihr Schweigen stößt bei den Krebsbetroffenen auf Unverständnis. Kaum war das Urteil gesprochen, zogen sich viele von ihnen schwarze T-Shirts über, auf denen ein rotes Apotheken-Zeichen zu sehen war. Daneben stand: „Wer schweigt macht sich mitschuldig.“

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