Meinung Bewährungsstrafe für Täter von Altena - Urteil wird manchen nicht zufriedenstellen

Zwischen Recht und Rechtsempfinden liegt oft eine Diskrepanz — das ist nichts Neues. So verhält es sich wohl auch in diesem Fall, in dem das Gericht dem Angeklagten nach dessen Messerattentat auf Altenas Bürgermeister eine Tötungsabsicht nicht zweifelsfrei nachweisen konnte — und der nun mit einer Bewährungsstrafe vergleichsweise glimpflich davonkommt.

Viele mag das mit Fragen zurücklassen. Zumal das Opfer in der Situation des Angriffs ganz reale Todesängste ausstehen musste und die Tat zunächst auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund schließen ließ. Das Urteil wird manchen nicht zufriedenstellen.

Dennoch musste das Gericht seine Zweifel an einem Tötungsvorsatz und auch die psychische Vorerkrankung des Täters strafmildernd berücksichtigen. Auch eine unpopuläre Entscheidung zeichnet den Rechtsstaat aus.

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