Autofahrerin für tödlichen Massencrash im Sandsturm verwarnt

Rostock (dpa) - Mehr als vier Jahre nach einer tödlichen Massenkarambolage im Sandsturm ist eine Autofahrerin vor Gericht mit einer Verwarnung davongekommen.

Autofahrerin für tödlichen Massencrash im Sandsturm verwarnt
Foto: dpa

Das Amtsgericht Rostock blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die 54-jährige Frau aus Brandenburg verlangt hatte. Eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro setzte der Richter zur Bewährung aus. Das Gericht befand, die Frau habe den Tod eines Ehepaars mitverursacht und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Das Unglück, bei dem auf der Autobahn 19 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt acht Menschen starben, sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Fahrerin am 8. April 2011 zu schnell in den Sandsturm gefahren war und ein Auto gerammt hatte. Die Frau sei der Anfang einer Kausalkette gewesen, an deren Ende der Tod des Ehepaars stand. Die Frau war einem Gutachter zufolge mit einer Geschwindigkeit von 78 bis 94 Stundenkilometern auf das mit Tempo 25 bis 30 fahrende Auto des Paars gefahren. Dieses Auto prallte gegen die Leitplanke, wurde dort noch von zwei weiteren Autos gerammt und brannte schließlich aus.

An dem Unfall südlich von Rostock waren in beiden Fahrtrichtungen mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt. Acht Menschen kamen ums Leben, etwa 130 wurden verletzt. Die Bilder der schwersten Massenkarambolage der letzten 25 Jahre in Deutschland mit vielen verbrannten Autos waren um die Welt gegangen.

Die im Gericht äußerst angeschlagen wirkende Frau war mit fünf Freundinnen in einem Transporter zu einem Wochenendausflug nach Warnemünde unterwegs. Sie hatte angegeben, dass die Sandwolke urplötzlich vor ihr aufgetaucht sei und sie nicht hätte reagieren können. Sichtlich bewegt beteuerte sie nach dem Urteil: „Ich habe die Sandwolke als Wolke nicht gesehen.“ Während des Prozesses hatten mehrere Zeugen unterschiedliche Angaben zur Sichtbarkeit der Wolke gemacht. Die Frau sagte, sie habe sich ein anderes Urteil ohne Schuldspruch gewünscht.

Das Gericht schloss sich den Gutachtern an, wonach die riesige Wolke aus mindestens 650 Metern Entfernung vor der Unfallstelle zu sehen war. Die Autofahrerin hätte demnach reagieren und das Tempo reduzieren müssen. „Sie haben gegen das Sichtfahrtgebot verstoßen“, sagte der Richter. Er räumte aber ein, dass es sich bei dem Sandsturm um ein bis dahin unbekanntes Wetterphänomen handele, was sich strafmildernd ausgewirkt habe.

Die Frau selbst hatte schwerste Verletzungen erlitten, als sie aus ihrem Auto ausstieg und von einem Lastwagen erfasst wurde. Sie leide noch heute stark unter den physischen und psychischen Folgen, sagte der Richter. Er bezeichnete es angesichts des dramatischen Unfallgeschehens und der Schwere der Verletzungen als ein Wunder, dass sie noch Erinnerung an den Unfall habe. „Es ist geradezu tragisch, dass sie diese Erinnerung hat, denn diese wird sie ein Leben lang mit sich tragen müssen.“

Ende August soll noch der Prozess gegen einen Lastwagenfahrer folgen, der ebenfalls für den Tod eines Menschen in der Massenkarambolage auf der A19 verantwortlich sein soll.

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