Kronzeuge Aussteiger liefert Rocker aus - Bewährungsstrafe für eigene Taten

Für die Justiz ist er ein wichtiger Kronzeuge, für den Motorrad-Club „Satudarah“ ein Verräter. Mehr als 15 Rocker hat ein 47-Jähriger ins Gefängnis gebracht. Für seine eigenen Straftaten muss er nicht hinter Gitter.

Für den Motorrad-Club „Satudarah“ ist der Aussteiger und Kronzeuge ein Verräter. Der 47-Jährige hat etliche Rocker ins Gefängnis gebracht.

Für den Motorrad-Club „Satudarah“ ist der Aussteiger und Kronzeuge ein Verräter. Der 47-Jährige hat etliche Rocker ins Gefängnis gebracht.

Foto: Daniel Naupold

Düsseldorf (dpa) - Seine früheren Rocker-Freunde sollen ihn für vogelfrei erklärt haben. „Ich bin in Lebensgefahr. Auf mich ist mit Sicherheit ein Kopfgeld ausgesetzt worden“, sagt der Aussteiger aus dem Motorrad-Club „Satudarah“ am Montag vor dem Duisburger Landgericht. Im Sommer 2013 hat der Mann den Club verlassen und sich Polizei und Staatsanwaltschaft als Kronzeuge zur Verfügung gestellt - seitdem befindet er sich im Zeugenschutzprogramm. Mehr als 15 Weggefährten sind wegen seiner Aussagen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Für das Duisburger Landgericht ist das am Montag Anlass genug, den 47-Jährigen wegen eigener Drogen- und Waffengeschäfte mit zwei Jahren Haft auf Bewährung besonders milde zu bestrafen.

Aus Angst vor Racheakten hatten die Richter die Verhandlung eigens in das besonders gesicherte Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf verlegt. Alle Besucher müssen sich an diesem Tag aufwendigen Personenkontrollen unterziehen. Dass Handys und Laptops nicht mit in den Gerichtssaal genommen werden dürfen, ist bei solchen Prozessen durchaus üblich. Aber weil zuletzt aus einem anderen „Satudarah“-Verfahren verbotenerweise Tonmitschnitte veröffentlicht wurden, dürfen nicht einmal Kugelschreiber mit in den Saal genommen werden. Auch darin könnten ja Aufnahmegeräte versteckt sein, sagen die Wachtmeister. An die Journalisten verteilen sie schwarze Filzstifte und leere Blöcke.

Der Angeklagte verfolgt die Verhandlung hinter dickem Panzerglas. In seinem Rücken achten vier Beamte als Bewacher auf jede Regung im Saal. Unter den Zuschauern ist jedoch keiner, der sich als Rocker zu erkennen gibt. „Ich versuche, das nicht so nah an mich heranzulassen“, sagt der 47-Jährige, als der Vorsitzende Richter fragt, wie es ihm geht.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten würden ohne Kronzeugen-Nachlass locker für sechs oder sieben Jahre Haft reichen: Mehr als ein Kilo Kokain und sogar zehn Kilo Marihuana gingen nach Überzeugung der Richter durch seine Hände. Auch an der Beschaffung von zwei Maschinenpistolen aus den Niederlanden war der Mann demnach beteiligt. Der 47-Jährige nickt gleich zu Beginn der Verhandlung alles ab. „Das stimmt“, sagt er mit lauter Stimme. Er sei schließlich als „Sergeant at Arms“ für die Bewaffnung des Duisburger Chapters des Rocker-Clubs verantwortlich gewesen. Hinter dem Garten seines Hauses in Bottrop habe er in einem Erdversteck außerdem ein Kilo Plastiksprengstoff samt Fernzünder verwahrt.

Das Leben des 47-Jährigen war früh von Gewalt und Aggressivität geprägt. Mit 17 Jahren schloss er sich in Frankreich der Fremdenlegion an. Er lernte den Umgang mit Waffen und Sprengstoff und bildete später im südamerikanischen Urwald andere Kämpfer aus. Als er ins Ruhrgebiet zurückkehrte, war er keiner, der sich wieder in die Gesellschaft einfügen konnte. Unterordnung war nichts für den kräftigen Ex-Soldaten. Also verdiente er sein Geld als Inkasso-Unternehmer und im Rotlicht-Milieu.

Lange dauerte es da nicht mehr, bis er in Kontakt mit Rockern kam. „Ich musste auf dem Weg zur Arbeit jeden Tag am Clubhaus der Bandidos vorbei“, sagt er. Mit denen sei er aber irgendwie nicht warm geworden. Besser klappte es mit der Gang „Brotherhood“, aus der später das Duisburger Chapter des „MC Satudarah“ hervorging.

Als er im Sommer 2013 nach einem schlimmen Drogenabsturz in die Psychiatrie eingeliefert wurde, änderte der 47-Jährige sein Leben von Grund auf. Hatte er bis dahin schon sporadisch mit der Polizei kooperiert, stellte er sich jetzt als Kronzeuge zur Verfügung. Immer wieder musste er fortan vor Gericht gegen die anderen Rocker aussagen. Auch am inzwischen rechtskräftigen Verbotsverfahren gegen den Club wirkte er tatkräftig mit. „Er hat erheblich zur Befriedung der Situation beigetragen“, sagte ein Staatsanwalt im Prozess.

Auch die Richter zollen dem 47-Jährigen Respekt. Die umfangreiche Aufklärungshilfe könne gar nicht hoch genug bewertet werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Noch nie habe die Kammer bei Drogengeschäften dieser Größenordnung ein so mildes Urteil verhängt.

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