Nachbarschaftsstreit Auftakt im Doppelmord-Prozess: Angeklagter bedauert Leid

Dramatisches Ende eines Nachbarschaftsstreits: Am Ende sind ein 76-Jähriger und die Ehefrau des Angeklagten tot. Der 46 Jahre alte Familienvater lässt am ersten Verhandlungstag seinen Anwalt sprechen.

Der Angeklagte (M) sitzt im Landgericht zwischen seinen Anwälten Jann Henrik Popkes (l) und Holger Rostek auf der Anklagebank.

Der Angeklagte (M) sitzt im Landgericht zwischen seinen Anwälten Jann Henrik Popkes (l) und Holger Rostek auf der Anklagebank.

Foto: Bernd Thissen

Paderborn (dpa). Zum Auftakt des Doppelmord-Prozesses am Landgericht Paderborn hat der 46-jährige Angeklagte die Taten eingeräumt. Es war ein lange schwelender Streit, der schließlich eskalierte: Mit einem gezielten Kopfschuss tötete der Familienvater im Mai in Neuenbeken bei Paderborn seinen Nachbarn. Anschließend erschoss der Mann auch seine eigene Ehefrau.

In einer von seinem Verteidiger am Mittwoch vorgelesenen Erklärung hieß es, er habe „die furchtbare Tragödie zu verantworten“ und bedauere das Leid, das er über die Familie des 76-jährigen Nachbarn gebracht habe. Er habe auch das Leben seiner eigenen Kinder zerstört. Der Angeklagte ließ mitteilen, in verschiedenen Aussagen zum Teil widersprüchliche Angaben zum Tathergang gemacht zu haben. Der Angeklagte hatte bereits in der Tatnacht die tödlichen Schüsse aus einem illegal besessenen Revolver bei seiner ersten Vernehmung gestanden.

Die als Zeugin geladene Haftrichterin schilderte diese Aussage nun vor Gericht. Der 46-Jährige bestätigte deren Richtigkeit. Demnach soll der Rentner Streitereien angezettelt und die Familie des Angeklagten immer wieder beschmipft haben. Am Tattag habe seine 35 Jahre alte Ehefrau ihn nach mehreren Konfrontationen mit dem Nachbarn als „Waschlappen“ bezeichnet. Nachdem er am Nachmittag eine größere Menge Wodka getrunken habe, sei der Angeklagte gegen Mitternacht mit dem Revolver bewaffnet zur Tür des Nachbarn gegangen, habe diesen herausgeklingelt und nach einem Wortwechsel gezielt in den Kopf geschossen. Nach der Festnahme rund zwei Stunden nach der Tat hatte der Mann noch 1,16 Promille Alkohol im Blut. Er hatte selbst die Polizei gerufen.

Seine Ehefrau, so die Haftrichterin, habe der 46-Jährige nach eigenen Worten nicht absichtlich erschossen. Sie sei wegen des Vorfalles in Hysterie ausgebrochen, woraufhin der Angeklagte zunächst einen Schuss in die Wand abgefeuert habe, um sie zur Ruhe zu bringen. Ein zweiter Warnschuss habe sie tödlich in den Kopf getroffen.

Am zweiten von drei Prozesstagen am 18. November sollen Zeugen zum Verhältnis der beiden Nachbarn befragt werden.

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