Arbeitsgericht: CDU nimmt Kündigung zurück

Sachbearbeiterin hatte Adventskalender zu spät verschickt.

Düsseldorf. Nachdem der Generalsekretär Hendrik Wüst im Zuge der Sponsoring-Affäre zurückgetreten ist, unterlag die Partei jetzt vor Gericht. Eine Sachbearbeiterin und Ex-Betriebsrätin hatte vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung geklagt. Die Partei musste die Kündigung am Mittwoch zurücknehmen. Die 48-Jährige will ihre Arbeit am Montag wieder aufnehmen.

Der Sachbearbeiterin, die seit 28 Jahren CDU-Mitglied ist und seit 24 Jahren für die Partei arbeitet, war am 15. Dezember 2009 gekündigt worden. Sie hatte Fehler bei der Weihnachtspost des Generalsekretärs gemacht, so dass einige Adventskalender erst nach dem 1. Dezember bei den Empfängern ankamen.

Dieser Tatbestand reiche für eine Kündigung aber keineswegs aus, machte die Arbeitsgerichts-Direktorin Sabine Dauch deutlich. "Ich rate Ihnen dringend, die Kündigung zurückzunehmen", erklärte sie den CDU-Vertretern.

Seine Mandantin sei wegen ihrer Doppelfunktion schlicht überfordert gewesen, erklärte ihr Rechtsanwalt Stefan Bell. Außerdem sei ihr Büro Anfang 2009 in den Keller verlegt worden - in Räume, die als Arbeitsplatz ungeeignet seien. Er bezeichnet das als "tendenziell menschenverachtend".

Den Adventskalender-Irrtum hält er für einen vorgeschobenen Kündigungsgrund. "Die Kündigung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wüst-Affäre im Dezember", sagte der Jurist. Er sprach von einem Bauernopfer. Wüst war im Dezember wegen der Videobeobachtung der SPD-Landeschefin Hannelore Kraft sowie des Bezugs doppelter Krankenkassenzuschüsse unter Druck geraten. In der Folge wurde über Informanten bei der Landes-CDU spekuliert. Die CDU hatte daraufhin einer Personalreferentin (39) wegen angeblicher Indiskretionen fristlos gekündigt. Auch dieser Fall landete vor dem Arbeitsgericht. Das Urteil steht noch aus.

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