Alkoholtest-Pflicht: Nach Frankreich geht’s nur noch mit Pusteröhrchen

Kampf gegen den Unfalltod: Ab dem 1. Juli ist das Mitführen von Alkoholtestern im Nachbarland Pflicht.

Paris. Frankreich-Urlauber aufgepasst: Wer mit seinem Auto oder dem Motorrad nach Paris, in die Bretagne oder an die Côte d’Azur fährt, muss ab kommendem Monat einen Alkoholtester mit sich führen.

Dies sieht eine Gesetzesnovelle vor, die am 1. Juli in Kraft tritt. Geldbußen über elf Euro werden aber erst nach einer viermonatigen Übergangsfrist ab dem 1. November fällig.

„Diese Maßnahme ist Teil unseres Kampfes gegen den Unfalltod auf Frankreichs Straßen“, sagt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums.

Im Jahr 2010 verunglückten in Frankreich bei Verkehrsunfällen 3994 Menschen tödlich (Deutschland: 3648). Auffällig: Bei 31 Prozent dieser tödlichen Unfälle war in Frankreich Alkohol im Spiel. (Deutschland: 9,4 Prozent).

Die gesetzlich vorgeschriebenen „Alkohol-Schnelltester“ werden in Frankreich hauptsächlich Supermärkten und Apotheken angeboten. Ihr Stückpreis liegt bei rund zwei Euro. Sie enthalten ein Pusteröhrchen, das sich blau färbt, sobald der zulässige Alkohol-Grenzwert überschritten ist. In Frankreich herrscht genauso wie in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze.

Kritiker weisen darauf hin, dass die vorgeschriebenen Pusteröhrchen nicht sehr verlässlich seien. Außerdem würden viele Autofahrer nicht berücksichtigen, dass der Test erst 20 bis 30 Minuten nach dem letzten Schluck Alkohol richtig funktionieren könne.

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