Aktion „Licht aus!“ war nicht rechtens

Dügida-Urteil: Schwere Niederlage für OB Thomas Geisel.

Leipzig. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat mit seiner „Licht aus!“-Aktion bei einer islamfeindlichen Dügida-Kundgebung rechtswidrig gehandelt. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Auch sein Aufruf an die Bürger, an einer Demo gegen den Pegida-Ableger teilzunehmen, sei nicht rechtens gewesen, urteilten die Leipziger Richter und änderten damit ein vorangegangenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Der Stadtchef hatte im Januar 2015 als Protestaktion gegen eine Dügida-Kundgebung zur Verdunklung von Gebäuden aufgerufen. Die Stadt schaltete die Beleuchtung prominenter Gebäude aus. Zudem warb Geisel auf der Homepage der Stadt für die Teilnahme an einer Gegen-Demo. Die Organisatorin der Dügida-Kundgebung hatte dagegen geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr nun in letzter Instanz Recht.

Als kommunaler Wahlbeamter habe der Bürgermeister zwar das Recht, sich öffentlich zu äußern. „Diese Befugnis unterliegt jedoch Grenzen“, sagte der Präsident des Gerichts, Klaus Rennert. lnw

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