14 Jahre Haft für Thomas Feldhofer

Der Krefelder war einer der meistgesuchten Verbrecher des Landes.

Frankfurt. Der Schwerverbrecher Thomas Feldhofer, einst einer der meistgesuchten Kriminellen Deutschlands, ist wegen mehrerer Raubüberfälle und der Entführung eines Linienbusses zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sprach ihn Mittwoch unter anderem des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung schuldig. „Herr Feldhofer, gegen Sie geht heute das Strafverfahren und vielleicht in gewissem Sinne auch Ihre Flucht zu Ende“, sagte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt.

Mit seinem bundesweiten Beutezug hatte der 47-Jährige monatelang für Schlagzeilen gesorgt. Bei einer spektakulären Flucht vor der Polizei in Hessen hatte der gebürtige Krefelder im Dezember 2011 sogar einen Linienbus in Kronberg im Taunus gekapert — samt Insassen. Zuvor hatte er sich in seiner Heimatstadt Krefeld mit einem gestohlenen Auto den Weg freigerammt — er entkam im Kugelhagel der Polizei. Im Februar wurde er nach einer Verfolgungsjagd in Norddeutschland festgenommen.

Richter Jörn Immerschmitt betonte den freundlichen Charakter Feldhofers. „Gewalt ist eigentlich kein Teil Ihrer Persönlichkeit“, sagte der Jurist. Feldhofer sei während des Prozesses auch in den Medien vom „brutalen Verbrecher zum sympathischen Angeklagten“ geworden, der offen zu seinen Taten stehe und sich bei seinen Opfern entschuldigt habe. Letztlich hätten Geldsorgen, die Spielsucht und die fehlende soziale Bindung Feldhofer auf die schiefe Bahn gebracht.

Der 47-Jährige saß bereits von 2001 bis 2008 wegen mehrerer Banküberfälle hinter Gittern. Er war auf Bewährung freigekommen, wurde aber bald wieder kriminell und verstieß damit gegen die Auflagen. In den kommenden vier Jahren muss er daher zunächst seine frühere Haftstrafe absitzen. Eine Sicherungsverwahrung lehnte das Frankfurter Gericht ab. „Die Resozialisierung ist möglich und auch aussichtsreich.“

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich zufrieden zeigte: „Das Urteil ist den Taten und der Schuld des Angeklagten angemessen“, sagte Staatsanwältin Dorothea Blunck. Auch Feldhofers Verteidiger will nicht in Berufung gehen. dpa

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