Wikileaks-Gründer Assange kommt gegen Kaution frei

London (dpa) - Wikileaks-Gründer Julian Assange darf das Gefängnis in London gegen Kaution verlassen. Das entschied das höchste britische Zivilgericht in zweiter Instanz.

Der 39 Jahre alte Australier saß wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs zweier Frauen auf Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls aus Schweden seit mehr als einer Woche in Untersuchungshaft. Unter den Unterstützern von Assange vor dem Gerichtsgebäude im Zentrum Londons brach unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Entscheidung Jubel aus. In erster Instanz war Assange bereits am Dienstag die Freilassung gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 240 000 Pfund (rund 288 000 Euro) garantiert worden. Dagegen wurde jedoch Berufung eingelegt. Der Anwalt von Assange, Mark Stephens, hatte bereits vor Beginn der Anhörung am Donnerstag gesagt, das Geld liege „bei den Banken bereit“. 200 000 Pfund müssen in bar hinterlegt werden.

Eine Sprecherin der schwedischen Staatsanwaltschaft sagte, ihre Behörde habe mit der Berufung gegen die Gerichtsentscheidung vom Dienstag nichts zu tun. Die Berufung sei allein Sache der britischen Staatsanwaltschaft gewesen. Diese widersprach dem: Die britische Staatsanwaltschaft habe in Auftrag der schwedischen Regierung gehandelt.

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