Was Kunden wissen müssen: Die neue Wahlfreiheit bei Routern

Berlin (dpa/tmn) - Bislang konnten Internetprovider Kunden, die einen eigenen Router nutzen wollten, einen Strich durch die Rechnung machen. In der Praxis waren das oft die Kabelanbieter. Seit dem 1. August ist diese Praxis nicht mehr zulässig.

Was Kunden wissen müssen: Die neue Wahlfreiheit bei Routern
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Dann herrscht Router-Freiheit.

Die Anbieter müssen dann alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen, die neue Kunden brauchen, um das Endgerät ihrer Wahl anschließen zu können. Das kann auch weiter der Leihrouter sein, muss es aber nicht. Was bedeutet das konkret? Ein Überblick mit besonderem Augenmerk auf den „Problemfall“ Kabelinternet:

Welche Geräte können Kabelkunden nutzen?

Kabelanbieter müssen bis 1. August die Spezifikationen zu ihren Schnittstellen veröffentlichen. Diese Informationen benötigen die Hersteller von Routern, damit die Geräte sich in den Netzen anmelden können. Die Kabelinternet-Router, die ab August verkauft werden, können für die Kabelnetze angepasst sein, müssen es aber nicht, sagt Marleen Frontzeck-Hornke vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Wer sichergehen will, dass das Gerät der Wahl mit dem Netz des jeweiligen Providers kompatibel ist, sollte am besten bei der Kundenhotline anrufen und nachfragen.

Für welche Verträge und Kunden gilt die Router-Freiheit?

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen Anbieter ab 1. August Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, kostenlos und unaufgefordert nötige Zugangsdaten und Informationen bereitstellen, damit diese den Router ihrer Wahl anschließen können. Manche Anbieter bieten auch allen Bestandskunden sofort die freie Routerwahl. Andere fordern dafür zum Beispiel bei älteren Verträgen den Wechsel in einen neuen Vertrag.

Wie läuft die Umstellung praktisch ab?

Unaufgefordert wird die Datenbereitstellung - insbesondere bei den Kabelnetzbetreibern - wohl nicht klappen, schätzt Frontzeck-Hornke. Kunden müssten bei manchen Providern zunächst anrufen und ihren Router anmelden, der danach im System dem Kunden zugeordnet wird.

So plant Kabelanbieter Unitymedia nach eigenen Angaben, dass die Kunden für die Inbetriebnahme eines eigenen Routers dessen Mac-Adresse sowie dessen Seriennummer telefonisch mitteilen müssen. Darüber werde der Router identifiziert und der Internetanschluss aktiviert. Zugangsdaten für die Telefonie würden extra im Online-Kundencenter bereitgestellt. Diese müssen dann selbst im Konfigurationsmenü des Routers eingetragen werden.

Bei Vodafone/Kabel Deutschland soll die Aktivierung des Routers ohne Telefonat klappen. Im Kundenforum schildert der Anbieter, dass man nach Anschließen des Geräts eine beliebige Seite im Browser aufrufen muss, um automatisch zu einem Aktivierungsportal weitergeleitet zu werden, in dem der Router angemeldet wird. Auch Telefon-Zugangsdaten sollen im Laufe dieses Prozesses angezeigt werden.

Was ist mit DSL, warum gab es Routerzwang vor allem beim Kabel?

Das habe technische Gründe, die in der Infrastruktur der Kabelnetze lägen, erklärt Frontzeck-Hornke. Deshalb müssten Router auch vom Provider freigeschaltet werden. Bei DSL genüge es dagegen, vom Hersteller die Zugangsdaten in Form von Benutzernamen und Passwort zu bekommen. Viele Anbieter würden die Herausgabe schon lange praktizieren, damit Kunden ihren eigenen Router nutzen können. Es gebe aber auch DSL-Provider, die sich in der Vergangenheit quergestellt hätten.

Unabhängig von der Art des Anschlusses und Beschränkungen von Seiten des Providers habe es schon immer die Möglichkeit gegeben, hinter das Gerät des Providers einen eigenen Router zu hängen, weiß Frontzeck-Hornke. Mit dem neuen Gesetz müssten Provider nun aber jeden Router direkt an der Anschlussbuchse dulden, egal ob das Internet über Kabel, DSL, Glasfaser oder eine andere Technologie ins Haus kommt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei Problemen mit dem eigenen Router muss man zunächst identifizieren, wo der Fehler liegt und wer zuständig ist, sagt Frontzeck-Hornke. Denn hakt es im Router, ist das nicht das Verschulden des Providers - dann muss der Hersteller kontaktiert werden. Und: Falls der Provider eine Community-WLAN-Option bietet, kann diese in der Regel nur per Leihgerät bereitgestellt werden.

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