Wenig zahlen, schnell kündigen Was billige Mobilfunkverträge taugen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Irgendwo gibt es doch bestimmt einen Haken: Versteckte Gebühren? Schlechteres Netz? Mieser Service? Diese Fragen stellt man sich, wenn man Angebote für besonders günstige Mobilfunkverträge sieht.

Wenig zahlen, schnell kündigen: Was billige Mobilfunkverträge taugen
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Die Antworten auf Fragen rund um Tarife zum Spottpreis.

Warum können manche Tarife so günstig sein?

In Deutschland gibt es drei Netzbetreiber: Telekom, Vodafone und Telefónica (O2-Netz). Anbieter von Günstig-Tarifen betreiben kein eigenes Netz, sondern kaufen bei einem der drei Unternehmen Kapazitäten zu günstigen Konditionen ein, um eigene Tarifpakete zu schnüren. Wer ein solches Paket bucht, muss aber gegebenenfalls Abstriche machen, erklärt Thomas Michel vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“: „Einige Services der Netzbetreiber stehen den Kunden der kleinen Anbieter nicht zur Verfügung.“

Sind die Netze für Kunden der Billiganbieter schlechter?

Pauschal schlechter sind die Netze für sie nicht - die Netzabdeckung bleibt schließlich die gleiche. Allerdings gibt es Unterschiede im Zugang zu den LTE-Netzen: Während in den O2-Netzen der Telefónica alle gleichberechtigt sind, haben Kunden von Billiganbietern in den Netzen von Telekom und Vodafone je nach Anbieter und Tarif keinen Zugang zum LTE-Netz und können unter Umständen nur das bei der Datenübertragung etwas langsamere UMTS-Netz nutzen.

Allerdings muss „nur“ UMTS nicht zwingend schlecht sein. Denn im Ausbau der Netze kann es zwischen UMTS und LTE, zwischen Stadt und Land und natürlich zwischen den Netzbetreibern große Unterschiede geben. Oliver Griess von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb: „Bevor man einen Mobilfunkvertrag abschließt, sollte man schauen, welches Netz der Anbieter nutzt und wie die Netzabdeckung ist.“ Das geht zum Beispiel online auf den Seiten der Netzbetreiber.

Ist der Kundendienst schlechter?

In diesem Punkt unterscheiden sich Billiganbieter vor allem in einem Punkt von Netzbetreibern: Sie haben keine Ladengeschäfte, sondern vertreiben ihre Tarife in aller Regel nur online - was mit ein Grund für die niedrigen Preise ist. Grundsätzlich ist der Service aber stark anbieterabhängig. „Natürlich haben die Netzbetreiber einen Premium-Anspruch“, meint Daniel Pöhler vom Verbraucherportal „Finanztip.de“. Dazu gehöre auch ein guter Service. Trotzdem gebe es auch prominente Beispiele für schlechten Kundendienst bei den Netzbetreibern. Deshalb sei für schlechten Service nicht zwangsläufig ein günstiger Preis ursächlich.

Gibt es versteckte Kosten?

„So leidlich es ist: Bevor man einen Mobilfunkvertrag abschließt, sollte man das Kleingedruckte lesen“, sagt Oliver Griess. Denn für Anrufe aus Deutschland ins Ausland könnten unter Umständen hohe Gebühren anfallen - grundsätzlich bei allen Tarifmodellen. Eine Spezialität der Billigtarife ist dagegen die sogenannte Datenautomatik bei Datenflatrates. Bei aufgebrauchtem Highspeed-Volumen wird nicht einfach die Surfgeschwindigkeit reduziert, sondern automatisch neues Highspeed-Volumen hinzugebucht. Das sind aber meist nur geringe Datenmengen für relativ viel Geld.

Daniel Pöhler rät deshalb von Verträgen mit nicht abschaltbarer Datenautomatik ab. „Das Nutzungsverhalten von Smartphone-Usern ändert sich heutzutage rasant“, erklärt er. Deshalb könnten viele Nutzer nur schwer abschätzen, ob das monatliche Datenvolumen ihres Vertrags über die ganze Vertragslaufzeit ausreiche.

Was ist bei der Kündigungsfrist zu beachten?

Die maximale Mindestlaufzeit, die vertraglich festgelegt werden darf, beträgt für Mobilfunkverträge 24 Monate. Die Kündigungsfrist darf höchstens 3 Monate betragen. Aber es gibt auch viele Tarife mit kürzeren Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Im Nachteil sind Kunden damit nicht, meint Pöhler: „Im Gegenteil: Bei kurzen Kündigungsfristen kann man schnell wechseln, wenn der Tarif einem nicht mehr passt.“ Dass umgekehrt dem Kunden vom Anbieter gekündigt wird, komme so gut wie gar nicht vor.

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