Telefónica: Keine Analyse von Bewegungsdaten in Deutschland

München (dpa) - Der Plan von Telefónica, anonymisierte Bewegungsdaten von Mobilfunk-Kunden zu vermarkten, brachte deutsche Politiker und Datenschützer auf die Barrikaden. In Deutschland soll der Dienst nun definitiv nicht starten.

Nach massiver Kritik will der spanische Telekomriese Telefónica keine Bewegungsdaten von Kunden in Deutschland analysieren und vermarkten. Das entsprechende Programm „Smart Steps“ soll bei der deutschen Tochter mit der Marke O2 nicht starten.

„Datenschutz und Kundenzufriedenheit haben bei Telefónica oberste Priorität. Nach dem Feedback unserer Kunden haben wir uns nun allerdings entschieden, Smart Steps in Deutschland nicht einzuführen“, sagte ein Telefónica-Sprecher. Telefónica habe immer betont, dass es keine konkreten Pläne gebe, ein Produkt wie „Smart Steps“ in Deutschland einzuführen.

Telefónica hatte Anfang Oktober angekündigt, Kundendaten vermarkten und sich damit neue Einnahmequellen erschließen zu wollen. Für die Verwertung der Datenberge - unter dem Schlagwort „Big Data“ einer der wichtigsten Trends in der Informationstechnik - gründete Telefónica Anfang Oktober die Tochtergesellschaft Telefónica Dynamic Insights.

Ziel sei es, Unternehmen, aber auch der öffentlichen Verwaltung, „analytische Einsichten“ zu liefern, „die es diesen ermöglichen, effektiver zu werden“, teilte Telefónica bei der Gründung mit. Das erste Produkt mit der Bezeichnung „Smart Steps“ soll anonymisierte Bewegungsdaten von Kunden analysieren und dann zum Beispiel Einzelhändlern Erkenntnisse über das Verhalten von Besucherströmen liefern.

Nachdem die Pläne in Deutschland in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerieten, hagelte es Kritik und Warnungen. So betonte das für Telekommunikation zuständige Wirtschaftsministerium, Standortdaten dürften nur anonymisiert oder mit Einwilligung des Handybesitzers weitergegeben werden - und dann auch nur an „Dienste mit Zusatznutzen“, etwa zur Registrierung von Verkehrsströmen. Eine Prüfung des Ministeriums habe ergeben, dass die Bestimmungen im Fall O2 einen Handel mit Standortdaten - auch in anonymisierter Form - nicht zuließen, da es sich nicht um einen Dienst mit Zusatznutzen handele.

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