Newsletter ungefragt erhalten — das können Sie tun

Viele E-Mail-Postfächer sind chronisch überfüllt. Gerade unerwünschte Werbung kann dabei für Verärgerung sorgen.

Das muss man aber nicht einfach hinnehmen. Genauso wie Telefonwerbung ist auch der Versand von Newslettern gesetzlich reguliert. Der unaufgeforderte Versand gilt als unzumutbare Belästigung, weshalb die meisten Absender ein rechtssicheres Verfahren zum Newsletter-Versand nutzen. Dieses Verfahren gewährleistet, dass Ihr Einverständnis für den Versand notwendig ist und Sie sich jederzeit wieder abmelden können.

Seriöse Newsletter-Absender nutzen immer das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren. Das heißt, Sie bekommen von diesen keinen Newsletter zugeschickt, bevor Sie Ihre E-Mail-Adresse in ein Formular eingegeben und eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail abgegeben haben. In dieser Bestätigungsmail selbst darf übrigens keine Werbung enthalten sein. Wenn Sie eine solche Bestätigungsmail erhalten und Ihre E-Mail-Adresse nicht selbst eingetragen haben, können Sie die E-Mail einfach ignorieren. Solange Sie nicht auf den Bestätigungslink klicken, werden Sie auch keine Newsletter bekommen. Das gewährleistet, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht auf einem Newsletter-Verteiler landen kann, wenn eine andere Person Ihre Adresse in ein Formular angibt oder Ihre Adresse versehentlich kontaktiert wird.

Wenn Sie einen Newsletter von einem vertrauenswürdigen Absender bekommen, sich aber nicht daran erinnern können, den Newsletter abonniert zu haben, nutzen Sie den Abmeldelink. Die Abmeldung vom Newsletter muss nach deutscher Rechtsprechung jederzeit möglich und leicht zu finden sein. Das gilt auch, wenn Sie den Newsletter schon seit längerem abonniert haben und dieser eine Zeit lang nicht versendet wurde. Wenn Sie bei einem Unternehmen ein Kundenkonto angelegt haben, darf Ihnen nicht ohne Weiteres E-Mail-Werbung zugeschickt werden. Dafür benötigt der Absender eine separate Einverständniserklärung. Wenn kein Abmeldelink vorhanden ist, Sie den Absender aber kennen, wenden Sie sich am besten persönlich an ihn und teilen Sie Ihren Abmeldewunsch mit.

Wenn Sie einen Newsletter erhalten, den Sie nicht einordnen können, kann es sich um Spam handeln. In diesem Fall sollte man besser keine Links anklicken. Rechtlich ist übrigens nicht erlaubt, E-Mail-Werbung ohne die Einwilligung des Empfängers zu versenden: Nach §7 UWG gilt das als unzumutbare Belästigung, ebenso wie unangekündigte Werbeanrufe. Wenn Sie trotz Widerspruch immer wieder unverlangte Werbe-E-Mails erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung zu erwirken. Absender, die sich nicht an die Gesetzgebung halten, riskieren damit eine Abmahnung.

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