Digital gekaufte Spiele wird man nicht wieder los

Berlin (dpa/tmn) - Wer Computerspiele nicht auf DVD, sondern als Download kauft, kann sie nur selten weitergeben oder -verkaufen. Die Anbieter schieben dem meistens einen Riegel vor. Dabei ist der Weiterverkauf eigentlich nicht verboten.

„Das Gesetz differenziert an dieser Stelle nicht zwischen Downloads und physischen Medien“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Nuthmann. Zudem habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Weiterverkauf von heruntergeladener Software grundsätzlich erlaubt ist.

Der Anteil digital gekaufter Spiele-Software ist stark gestiegen: Im ersten Halbjahr 2012 waren 42 Prozent alle verkauften Spiele Downloads, 2011 waren es im gleichen Zeitraum nur 29 Prozent. Das geht aus einer aktuellen GfK-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) hervor. Die große Mehrheit davon sind allerdings günstige Spiele für Smartphones.

Für PC-Spiele gibt es inzwischen mehrere Download-Plattformen, hinzu kommen die Online-Spieleshops auf Konsolen, Handhelds wie 3DS und Playstation Vita oder Smartphones. Fast alle Anbieter schließen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Weitergabe von Einkäufen an andere Spieler aus. Ob das rechtens ist, ist noch unklar: „Damit werden sich in Zukunft die Gerichte beschäftigen müssen“, sagt Rechtsanwalt Nuthmann. Bis dahin sollten Verbraucher davon ausgehen, dass sie einmal gekaufte Spiele nicht wieder loswerden. Das gilt auch wenn diese, zum Beispiel bei einem PC- oder Smartphone-Spiel, auf dem eigenen Gerät nicht richtig funktionieren.

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