Fakten & Fälschungen Flunkert Armin Laschet? Klaut die SPD?

Neuland. Als Erster im NRW-Wahlkampf beschwerte sich Armin Laschet über „Fake News“: Die SPD hatte dem CDU-Spitzenkandidaten aus einer Weltkulturerbe-Stadt bei Würselen vorgeworfen, den Plakat-Claim „Zuhören.

Der Wahlkampf-Slogan „#nrwir“ ist ohne das Hashtag-Zeichen „NRWir“ unter der Registernummer 302009072588 seit dem März 2010 als Marke des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) eingetragen.

Der Wahlkampf-Slogan „#nrwir“ ist ohne das Hashtag-Zeichen „NRWir“ unter der Registernummer 302009072588 seit dem März 2010 als Marke des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) eingetragen.

Foto: Federico Gambarini

Entscheiden. Handeln.“ bei Gerhard Schröder geklaut zu haben. Völlig falsch, tobte Laschet, er habe ihn schon vor Schröder benutzt. Kann nicht sein, keilte die SPD zurück und fragte rhetorisch: „Flunkert Armin Laschet?“ (siehe hier: goo.gl/vpMgp7).

Laschet beschloss daraufhin, lieber darüber reden zu wollen, dass die SPD viel dreister klaut als er, nämlich gleich ihren ganzen Wahlkampf-Slogan „#nrwir“. Ohne das Hashtag-Zeichen ist „NRWir“ unter der Registernummer 302009072588 seit dem März 2010 als Marke des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) eingetragen. Da fragte „Bild“ flugs mal bei der SPD nach und erhielt laut eigener Berichterstattung statt aus der Parteizentrale Antwort „von einer renommierten Anwaltskanzlei in Bonn“. Zusammengefasst sei der Klau „uneingeschränkt zulässig“, greife nicht in Markenrechte des LVR ein, würde aber selbst falls doch „keine rechtliche Kollision“ darstellen. Dazu habe die Renommier-Kanzlei auf den berühmten „Esso“-Slogan „Pack den Tiger in den Tank“ verwiesen: „Mit dem hatte 1997 ausgerechnet die rechtsradikale DVU in Hamburg geworben — und durfte es nach einer Entscheidung des OLG Hamburg auch“, schrieb Bild (siehe: goo.gl/Dyh5Wh).

So weit, so — nun ja, nicht ganz richtig, schreibt der Düsseldorfer Markenrechts-Spezialist Tobias Strömer: Tatsächlich sei der DVU die Werbung mit dem Slogan „Pack den Tiger in die Bürgerschaft“ sehr wohl verboten worden, wenn auch „letztlich nicht aus markenrechtlichen Gründen“ (siehe hier: goo.gl/wjYWPh). Da lohnt der Blick ins Urteil. Dort findet sich der schöne Satz: „Eine politische Partei, die den Werbeslogan in abgewandelter Form in ihrer Wahlwerbung verwendet — ,Pack den Tiger in die Bürgerschaft‘ — , beutet den schützenswerten Besitzstand des Unternehmens ohne rechtfertigenden Grund für sich aus“ (siehe: goo.gl/HktmOt). Upps. Eine solche „Schwächung und Verwässerung“ brauche vom Markeninhaber nicht hingenommen zu werden, so das OLG Hamburg, da nicht ersichtlich sei, dass eine Partei darauf angewiesen sei, Kennzeichnungen bekannter Unternehmen für sich auszunutzen. Doppel-Upps.

Was bedeutet das für #nrwir? Wahrscheinlich nichts. Woher sollte die SPD denn wissen, dass der LVR ihr gar nicht gehört?

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