Digitaler Wille Ratschläge für den Daten-Nachlass

Berlin (dpa/tmn) - Mit dem eigenen Nachlass beschäftigen sich die meisten nur ungern. Doch das Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod und den Folgen ist gerade beim digitalen Erbe alternativlos, wenn man seinen Angehörigen Probleme ersparen möchte.

Digitaler Wille: Ratschläge für den Daten-Nachlass
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Ohne Kontoinformationen oder Zugangsdaten kann es für die Angehörigen schwer bis unmöglich werden, Zugriff auf Internetdienste zu bekommen. Doch wie sorgt man digital richtig vor? Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nennt die wichtigsten Tipps:

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Papierform: Beim digitalen Erbe ist es zunächst wichtig, alle Internetkonten und Zugänge zu erfassen und für Angehörige zu hinterlegen. Das geht zum Beispiel ganz klassisch auf Papier - man schreibt einfach alle Konten mit Benutzernamen und Passwörtern auf, verwahrt die Liste in einem Umschlag an einem sicheren Ort und aktualisiert sie regelmäßig.

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Passwortmanager: Es geht aber auch ein bisschen moderner - zum Beispiel mit Passwortmanagern. Die Programme speichern beliebig viele Zugangsdaten zentral und verschlüsselt. Man muss sich nur noch ein Passwort merken, das sogenannte Masterpasswort. Der kostenlose und freie Passwortmanager KeePass etwa läuft auch ohne Installation, so dass man ihn auf einem USB-Stick nutzen oder eine Kopie auf einem Stick hinterlegen kann. In diesem Fall müssen dann Stick und Masterpasswort hinterlegt werden. Auch hier sind regelmäßige Aktualisierungen wichtig.

Vertrauensperson: Beim digitalen Nachlass stellt sich die Frage, wer dann für die Liste oder den USB-Stick und das Masterpasswort zuständig ist. Unabdingbar in diesem Zusammenhang ist es, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Ein Musterformular für eine entsprechende Vollmacht gibt es auf der vzbv-Seite. Ganz wichtig: Sie muss handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.

Anweisungen festhalten: Ob die Vertrauensperson mit den Daten machen kann, was sie will, hängt davon ab, was man zu Lebzeiten festgelegt hat. Die Verbraucherschützer raten, etwa gleich in der Liste mit den gesammelten Accounts zu vermerken, was die Vertrauensperson genau mit den diversen Konten, Daten oder auch Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll - sie etwa löschen oder auch Profile in den Gedenkzustand versetzen, wie es zum Beispiel bei Facebook möglich ist. Wer sich für einen Passwortmanager entschieden hat, gibt solche Anweisungen am besten direkt in der Vollmacht.

Daten auf Geräten: Teil der Vollmacht oder der Liste sollte ebenfalls sein, was mit Daten auf den eigenen Geräten geschieht. Man legt also am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co sowie den darauf gespeicherten Dingen passieren soll.

Dienstleister: Inzwischen gibt es zwar auch Dienstleister, die digitale Nachlässe kommerziell verwalten. Von solchen Unternehmen raten die Verbraucherschützer aber eher ab. Ihre Sicherheit und damit die Vertrauenswürdigkeit lasse sich nur schwer beurteilen. In keinem Fall sollte man einem Unternehmen Passwörter anvertrauen.

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