Neumann: Warnhinweise gegen Netzpiraten

Berlin (dpa) - Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will das illegale Herunterladen von Dateien aus dem Internet mit einem System von Warnhinweisen bekämpfen. Netzpiraten sollen zunächst einmal per Mail persönlich verwarnt werden, erst bei einer Wiederholung wären Abmahnungen und Anzeigen fällig.

Das geht aus einem „12-Punkte- Papier“ zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter hervor, das am Freitag in Berlin veröffentlicht wurde. Auch sollten beim Schutz des Urheberrechts Internet-Provider stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Nutzer, die Dateien illegal herunterladen, sollten in der Regel als Strafe eine doppelte Lizenzgebühr zahlen.

Gleichzeitig gibt Neumann den Verlegern in ihrem Streit mit Nachrichtenportalen und Suchmaschinen wie Google Schützenhilfe. Der CDU-Politiker spricht sich für eine Reform des Urheberrechts aus, mit der die Interessen der Verleger als Werkvermittler im Internet stärker geschützt werden soll. Mit dem Leistungsschutzrecht würden die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Verlegeransprüche im Internet verbessert. Das neue Recht soll allerdings nur die gewerbliche Nutzung betreffen.

Die Verlegerverbände fordern seit längerem, dass der Zugriff auf ihre Internet-Auftritte, etwa durch Suchmaschinen wie Google, eigens honoriert wird. Mit einer Urheberrechtsreform wollen sie verhindern, dass die Leistung der Verlage, etwa die technische Bereitstellung von Informationen, durch Suchmaschinen zum eigenen Nutzen missbraucht wird. Im traditionellen Urheberrecht werden vor allem die Belange von Autoren und Kreativen geschützt.

Diese Regelungen reichen nach Ansicht Neumanns nicht mehr aus. Geistiger Diebstahl im Netz sei kein Kavaliersdelikt. Eine Reform des Urheberrechts sollte auf europäischer Ebene gelten. Auch weltweit müssten Regeln festgelegt werden. Urheber und andere Rechteinhaber seien vor allem auf die Mithilfe von Providern angewiesen. Digitale Kopien von Werken aus öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen sollen für die nicht kommerzielle Nutzung grundsätzlich kostenfrei bleiben.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich grundsätzlich für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen, dämpfte aber zugleich Hoffnungen auf allzu große Einkünfte. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei auch keine „Sonder-GEMA“, hatte die Ministerin mit Verweis auf die Vergütungsregelung der Musikbranche gesagt.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die zwölf Thesen. „Im staatspolitischen Sinn ist dieses Thesenpapier ein enorm wichtiger Vorstoß“, sagte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, in einer Mitteilung. „Es stellt das Kulturgut und den kulturellen Schaffensprozess in den Mittelpunkt und macht deutlich, dass die künftige Ausgestaltung des Urheberrechts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch kulturpolitisch von großer Bedeutung ist.“ Die Interessen der Kultur und der Kulturschaffenden würden damit im Internetzeitalter geschützt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort