Neue Google-Datenschutzerklärung - Tipps für Nutzer

Berlin (dpa) - Google hat seine umstrittene neue Datenschutzerklärung weltweit in Kraft gesetzt. Wer mit der neuen Regelung nicht einverstanden ist, sollte seinen Google-Datenschutz selbst in die Hand nehmen.

Hier die wichtigsten Tipps.

Der Internet-Riese Google vereinheitlicht mit der neuen Datenschutzerklärung die Richtlinien für mehr als 60 einzelne Dienste und wertet gleichzeitig die Nutzerdaten aller Produkte gesammelt aus. Mit der Einführung der neuen Regeln setzte sich das Unternehmen über Bedenken von Datenschützern und Politikern in Europa und den USA hinweg, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hatten.

Google hatte erklärt, mit der Zusammenführung der Daten die „Nutzung unserer Produkte noch unkomplizierter und intuitiver“ machen zu wollen, zum Beispiel über eine verbesserte personalisierte Suche. Zudem könne man so passendere Werbung anzeigen - das Kerngeschäft des Unternehmens. Der bekannteste Google-Dienst ist die Suchmaschine, doch das Unternehmen bietet Dutzende anderer Produkte an, etwa GMail/Googlemail, die Büro-Software Docs, den Kartendienst Google Maps, das Videoportal YouTube, das Soziale Netzwerk Google+ und das Smartphone-Betriebssystem Android. Wer mit der neuen Regelung nicht einverstanden ist, sollte seinen Google-Datenschutz selbst in die Hand nehmen:

Webprotokoll deaktivieren: Über die Nutzung seiner Suchmaschine führt Google ein sogenanntes Webprotokoll, um Suchergebnisse und Werbeanzeigen zu personalisieren. Diese sogenannte History sollten Nutzer unter „google.com/history“ löschen und deaktivieren, rät die Internet-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF).

Dashboard kontrollieren und nutzen: Google bietet unter „google.com/dashboard“ eine Steuerzentrale für das Konto. In dem sogenannten Dashboard sieht man für jeden Dienst aufgelistet, welche Informationen wie persönliche Daten, Kontakte, Konversationen oder Protokolle Google gespeichert hat und kann diese auch löschen oder ändern. Über das Dashboard lassen sich auch das Google-Konto mit allen Diensten oder einzelne Dienste löschen.

YouTube-Verlauf löschen: Google speichert auch, welche Videos die Nutzer bei der Unternehmenstochter YouTube suchen oder anschauen. Die EFF rät, auch das zu unterbinden. Dazu muss man sich auf der YouTube-Seite einloggen oder über das Dashboard dorthin gehen und auf „Video-Manager“ klicken. Danach gilt es, unter Verlauf auf „Gesamten Verlauf löschen“ und „Pause viewing history“ zu klicken. Danach muss man unter Suchverlauf auf „Gesamten Suchverlauf löschen“ und „Suchverlauf aussetzen“ klicken.

Vor dem Surfen abmelden: Wer die Google-Suchmaschine nutzt, sollte nach Möglichkeit nicht gleichzeitig bei seinem Google-Konto angemeldet sein. Auch um YouTube nutzen zu können, muss man nicht eingeloggt sein.

Daten verteilen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät, Google nicht alle Daten zu überlassen. Es gebe auch andere Suchmaschinen, andere soziale Netzwerke oder andere Speicherdienste für Fotos.

Daten aus dem Browser löschen: Nutzer sollten den Browser so einstellen, dass eine Surf-Chronik oder -History mit Cookies und zwischengespeicherten Inhalten gar nicht erst angelegt oder zumindest beim Schließen des Browsers gelöscht wird.

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