Regeln und Richtlinien Nervige Anrufe von Marktforschern sind erlaubt

Bonn (dpa/tmn) - Das Telefon klingelt, und am anderen Ende ist ein Marktforschungsunternehmen mit einer Umfrage? Solche Anrufe müssen Angerufene hinnehmen. Anrufe zur Markt- und Meinungsforschung stellen nämlich grundsätzlich keine unerlaubte Telefonwerbung dar, erklärt die Bundesnetzagentur.

Regeln und Richtlinien: Nervige Anrufe von Marktforschern sind erlaubt
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Wären sie grundsätzlich verboten, wären etwa Wahlumfragen oder ähnliche Erhebungen telefonisch nicht mehr möglich. Allerdings beobachtet die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben häufiger einen Missbrauch. Nämlich dann, wenn der vermeintliche Anruf zur Meinungsforschung eigentlich nur dem Ziel dient, am Ende doch Werbung zu machen oder den Absatz eines Unternehmens oder Produkts zu fördern.

Ein Beispiel: Im Verlauf einer Umfrage zu Verbrauchergewohnheiten wird gezielt nach einzelnen Produkten gefragt. Oder die Anrufer versuchen, im Laufe des Gesprächs ein Einverständnis für Folgeanrufe eines Unternehmens einzuholen.

Solche Anrufe sind ein Fall für die Bundesnetzagentur. Denn hier werde gravierend in die Privatsphäre der Angerufenen eingegriffen. Solche Anrufe sollten also in jedem Fall gemeldet werden. Das geht sehr einfach über die Webseite der Bundesnetzagentur. Dort gibt es Erklärungen und ein Formular für die Anzeige.

Wer solche Anrufe künftig nicht mehr erhalten will, kann die entsprechenden Telefonnummern auch blockieren. Bei IP-Anschlüssen im Festnetz geht das häufig über die Benutzeroberfläche des Routers. Android-Nutzer lassen sich in der Telefon-App die Detailinformationen zum unerwünschten Anruf anzeigen. Ein Fingertipp auf das Dreipunktemenü in der oberen rechten Bildschirmecke führt zur Option „Nummer blockieren“. iPhone-Nutzer tippen in der Anrufliste neben der störenden Nummer auf das „i“-Symbol und wählen „Kontakt sperren“ aus.

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