Im Netz noch lebendig - Das digitale Erbe regeln

Freiburg/Bonn (dpa/tmn) - Vor seinem Tod hat Opa an alles gedacht - wer sein Haus bekommt, seine Katze und seine Schallplattensammlung. Er hatte aber auch den Computer und das Internet für sich entdeckt.

Doch sein letzter Wille fürs virtuelle Erbe fehlt. Was nun?

Notebook und Computer sind auch für Senioren kein Fremdwort mehr. 33 Prozent der über 65-Jährigen nutzen das Internet, und immerhin 14 Prozent sind in sozialen Netzwerken aktiv, wie aus Zahlen des IT-Branchenverbandes Bitkom hervorgeht. Um ihr digitales Erbe machen sich die meisten keine Gedanken - und lassen nach ihrem Tod Hinterbliebene zurück, die nach Passwörtern für den Rechner und Zugangsdaten für E-Mail-Accounts, soziale Netzwerke oder andere Internetdienste suchen. Im Idealfall hinterlegen Senioren die Daten oder Angaben über deren Aufbewahrungsort zu Lebzeiten bei einer Vertrauensperson oder einem Notar.

Wenn dem nicht so ist, kommt einige Arbeit auf die digitalen Erben zu. Wird beispielsweise Facebook darüber informiert, dass ein Mitglied verstorben ist, überprüft das Netzwerk den Hinweis schnellstmöglich - zum Beispiel anhand der Sterbeurkunde. Wenn die Familie es wünsche, werde der Account gelöscht, so das Unternehmen. Das Profil könne aber auch in einem speziellen „Erinnerungs-Status“ aufrechterhalten werden.

Auch Google wird nicht von sich aus aktiv. Den Zugriff auf Accounts gewährt der Internetkonzern Hinterbliebenen „erst nach sorgfältiger Prüfung und einem langwierigen Bearbeitungsverfahren“, betont Google-Sprecher Stefan Keuchel. Ein entsprechender Antrag müsse zusammen mit anderen Dokumenten in die USA geschickt werden, darunter eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde enthalten. Auch für das Löschen von Accounts und Daten fordert Google eine Sterbeurkunde ein.

Ist bei den Webmailern GMX oder Web.de ein Konto sechs Monate inaktiv, werde der Nutzer zunächst per Mail informiert, erläutert Oliver Pitzschel von der 1&1 Internet AG, die die Angebote betreibt. „Passiert daraufhin nichts, stellen wir das Konto auf inaktiv, alle Daten und E-Mails werden dann gelöscht.“ Wolle ein Erbe den Vertrag kündigen, ohne Zugriff auf das Postfach zu erhalten, brauche er nur eine Sterbeurkunde. Wenn er dagegen Zugriff auf das Postfach will, muss er einen Erbschein vorlegen. „Passwörter geben wir allerdings nie heraus, weil wir sie überhaupt nicht kennen“, so Pitzschel. Der Erbberechtigte bekomme aber einmalig Zugang zum Postfach und habe dann die Möglichkeit, ein neues Passwort zu setzen, das E-Mail-Postfach weiterzuführen oder zu löschen.

Viele Aufgaben für Angehörige oder Freunde in der Trauerzeit. Wer nun aber glaubt, seinen virtuellen letzten Willen als Textdatei auf dem Desktop des Rechners hinterlassen zu können, irrt. Eine solche digitale Willensbekundung wäre rechtlich bedeutungslos, warnt Helmut Redeker, Fachanwalt für Informationstechnologierecht. „Hier gilt das klassische Erbrecht, und deshalb kann der letzte Wille auch nicht einfach per Computer geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben werden, sondern muss komplett per Hand verfasst werden - oder vom Notar beglaubigt.“

Es gibt auch Firmen, die anbieten, für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente zu speichern. Die Bitkom ist bei solchen Angeboten skeptisch: „Die Nutzer sollten genau überlegen, ob sie eine Sammlung derart sensibler Daten einem Dienstleister überlassen“, sagt Sprecher Maurice Shahd. Anwalt Redecker pflichtet ihm bei: „Im Zweifel ist es sinnvoller, einer vertrauten Person die Passwörter zu übergeben, denn die Firmen müssen ja auch mich erstmal überleben.“

Dass diese Bedenken nicht unbegründet sind, zeigt das Beispiel von Idivus. Bei dem 2009 gegründeten Dienst sollten Nutzer Daten und Passwörter hinterlegen und verwalten sowie Nachrichten für Freunde aufbewahren können. Inzwischen ist die Website nicht mehr erreichbar und unter der alten Telefonnummer erreicht man nur ein Faxgerät.

Wer sich das Durchforsten des Rechners Verstorbener nicht alleine zutraut, kann sich auch von Trauerbegleitern helfen lassen. „Wir schauen, ob ein Abo gekündigt werden muss oder gerade ein Gegenstand des Verstorbenen auf einer Auktionsplattform einen Käufer gefunden hat“, erklärt die Theologin Birgit Aurelia Janetzky, die sich in Freiburg mit ihrer Firma Semno auf Dienstleistungen rund ums digitale Erbe spezialisiert hat. „Wenn es nach der Untersuchung um die Verwertung oder Löschung von Daten geht, brauchen wir einen Nachweis der Erbberechtigung.“

Eine Datensuche kann natürlich auch Unangenehmes zutage fördern, etwa ein unerwartetes Filmarchiv oder Mails, die eine Affäre belegen. „Ich will niemanden schockieren. Aber wenn ich etwas Delikates finde, suche ich das Gespräch mit den Hinterbliebenen“, sagt Janetzky, die vorher in der Trauerbegleitung gearbeitet hat. „Die Erben müssen so oder so damit umgehen.“

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