Hintergrund: Raubkopie - ein Kampfbegriff?

Berlin (dpa) - Für die Medienbranche ist klar: Wenn sich Nutzer Lieder, Spiele oder Filme illegal aus dem Internet herunterladen, besorgen sie sich Raubkopien. Netzaktivisten halten das dagegen für einen Kampfbegriff, der Nutzer unnötig kriminalisiert.

Geht man vom Strafgesetzbuch aus, vermittelt das Wort in der Tat ein falsches Bild. Denn Juristen verstehen Raub als ein Delikt, bei dem etwas gewaltsam oder zumindest unter Androhung von Gewalt weggenommen wird. Wenn Nutzer illegal Kopien von Filmen oder Musik aus dem Netz saugen, verstoßen sie zwar gegen das Urheberrecht. Doch dabei entwenden sie weder eine CD oder DVD, noch nutzen sie dabei Gewalt.

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