Hintergrund: ACTA soll Urheberrecht durchsetzen

Berlin (dpa) - Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen.

Das Abkommen ergänzt das TRIPS-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der ACTA-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans im Jahr 2006 zurück.

Die Verhandlungen von 2008 bis 2010 standen nach Informationen aus unterrichteten Kreisen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der Film- und Musikindustrie in den USA. Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet.

Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Aus formalen Gründen steht auch noch die Unterschrift von Deutschland aus. Das Abkommen muss noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.

Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen und Tschechien die Ratifizierung von ACTA vorerst ausgesetzt. Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass ACTA nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings wird von Kritikern wie Befürwortern darauf hingewiesen, dass viele ACTA-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.

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