Grau-TV: EU-Importgeräte können Probleme bereiten

Berlin (dpa/tmn) - EU-Grauimporte gibt es nicht nur bei Autos. Auch bei Elektrogeräten wie Fernsehern oder Blu-ray-Playern wird rege über die europäischen Grenzen hinweg gehandelt. Verbraucher sollten sich vor dem Kauf informieren, um keine Überraschungen zu erleben.

Für elektronische Geräte wie Fernseher legen die Hersteller meist ein Bestimmungsland fest. Manchmal sind die Ausstattungen und Funktionen identisch, oft unterscheiden sie sich aber in kleinen oder großen Details. Das kann für Verwirrung und Probleme beim Betrieb sorgen, wenn Händler ländergebundene Modelle in aller Herren Länder verkaufen, berichtet die Zeitschrift „Video“ (Ausgabe 12/13). Allein an der Modellbezeichnung lasse sich das Bestimmungsland nur selten ablesen. Aber Verbraucher dürften davon ausgehen, dass ein Gerät für den Vertrieb auf dem deutschen Markt vorgesehen ist, wenn der Händler nicht auf das Gegenteil hinweist.

Solche Hinweise geben aber nicht alle Verkäufer. Fehlt eine angemessene sowie eindeutige Kennzeichnung und gibt es Probleme mit Ausstattung oder Betrieb, kann der Käufer die Lieferung der richtigen Ware einfordern, erklären die Experten. Im Zweifel sollten Verbraucher aber schon vor dem Kauf des Wunschgerätes die Hersteller-Hotline anrufen, wenn sie beim Abgleich der Modellbezeichnungen und Ausstattungen auf Unstimmigkeiten oder Fragen stoßen.

Grundsätzlich wichtige Merkmale bei Fernsehern sind den Angaben nach die integrierten Tuner und als deutschlandspezifische Ausstattung bei Internetgeräten die Red-Button-Funktion und HbbTV. Die Empfangs- und Multimediafunktionen sollte man sofort ausprobieren, um gegebenenfalls gleich vom Rückgaberecht eines Onlinekaufs Gebrauch machen zu können.

Sonst kann es im Extremfall sein, dass die Ausstattung, auf die man Wert gelegt hat, gar nicht oder unvollständig funktioniert. Das geht bei den integrierten Empfängern los. Während etwa die meisten EU-Länder noch DVB-T als Standard für digitales Antennenfernsehen nutzen, läuft in Österreich bereits DVB-T2. Wer sich dann etwa ein für den deutschen Markt bestimmtes Gerät fürs Ferienhaus in der Alpenrepublik holt, kann damit dann vielleicht eben nicht in die Röhre gucken.

Es kann aber auch sein, dass bei Internetfernsehern Apps fehlen, die aus Lizenzgründen nur für bestimmte Länder zulässig sind. Denn Portalinhalte richten sich oft nach dem Land, für das der Fernseher gebaut wurde, und nicht nach dem TV-Standort. Und auch Ungereimtheiten in der Bedienung können Verwirrung stiften. So sind etwa oft die Senderlisten nach den Präferenzen des Zielmarkt-Landes sortiert. Dann ist bei einem Importgerät Handarbeit angesagt, um die Sender des Heimatlandes in den Listen nach oben zu ziehen. Auch ob und welche Systemupdates es gibt, kann von Ländergegebenheiten abhängen, ebenso die Art und Anzahl der Anschlüsse.

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