Defekte Elektronik zuerst zum Händler bringen

Berlin/Hannover (dpa/tmn) - Das Smartphone-Display ist defekt, das Notebook macht komische Geräusche oder die Anlage gibt plötzlich keinen Mucks mehr von sich. In so einer Situation ist guter Rat oft teuer - wenn man ihn sich von freien Reparaturdiensten holt.

„Wenn ich zu einer Werkstatt um die Ecke gehe, setzte ich die Gewährleistung aufs Spiel“, warnt Jaroslav Smycek von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungszeit, sollte sich der Käufer immer an den Händler oder die Verkaufsstelle wenden, rät der Experte. Denn wenn der Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, gibt es Reparatur oder Ersatz sogar kostenlos.

An den Hersteller muss sich der Käufer vom Verkäufer während der Gewährleistungszeit zwar nicht verweisen lassen. Er kann aber prüfen, welche freiwilligen Garantiezusagen der Hersteller macht, die vielleicht über den Zeitraum oder Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen. „Man muss genau durchlesen, was im Garantieversprechen inbegriffen und was ausgeschlossen ist“, erklärt Smycek. Denn der Garantiebegriff ist gesetzlich nicht festgezurrt.

Verbraucher sollten die Kulanz der Hersteller nicht unterschätzen. Ein Beispiel: Während sich Reparaturdienste den Austausch eines gesprungenen iPhone-4-Displays mit 120 Euro und mehr bezahlen lassen, berechnete der Apple Store für Ersatzdisplay und Einbau mitunter nur 20 Euro.

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