Bundestag will sich Zeit lassen mit „Lex Google“

Berlin (dpa) - Wenige Wochen nach dem Beschluss der Koalition stößt das geplante Gesetz für ein Leistungsschutzrecht von Presseverlagen im Internet auf Hindernisse. „Wir nehmen uns die erforderliche Zeit, das sorgfältig zu prüfen“.

Das sagte der Vorsitzende des Unterausschusses Neue Medien, Sebastian Blumenthal (FDP) am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. In einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses teilte Staatssekretär Max Stadler aus dem Justizministerium den Abgeordneten mit, dass er noch keinen Gesetzentwurf vorlegen könne.

Union und FDP hatten auf einem „Koalitionsgipfel“ Anfang März beschlossen, dass kommerzielle Portale künftig eine Abgabe an Medienverlage zahlen sollen, wenn sie deren Artikel in ihr eigenes Angebot einbinden. In dem Beschlusspapier der Koalition heißt es: „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.“ Kritiker sprachen daraufhin von einer „Lex Google“.

Im FDP-geführten Justizministerium hieß es am Donnerstag auf Anfrage, es gebe keinen neuen Stand in dieser Frage und auch keine zeitlichen Vorgaben für die Vorlage eines Gesetzentwurfs. Für die unter Druck stehende FDP geht es beim Leistungsschutzrecht um die Herausforderung, das liberale Profil sichtbar zu machen. Bei einer FDP-Tagung zur Netzpolitik sagte Blumenthal am Mittwoch: „Das ist hochumstritten bei uns.“ Beim Leistungsschutzrecht treffe die Regierung auf engagierte Parlamentarier mit einer eigenen Meinung.

Innerhalb der FDP-Fraktion wird insbesondere die Idee kritisiert, eine eigene Verwertungsgesellschaft einzurichten, welche dann die Abgabe an Presseverlage weiterleiten könnte. Der Abgeordnete Manuel Höferlin (FDP) schrieb in seinem persönlichen Blog: „Eine monetäre Umverteilung von Internetdienstleistern hin zu den Presseverlagen, ähnlich wie bei der Gema, VG Wort oder PMG, lehne ich entschieden ab.“

Stattdessen wird bei den Liberalen nun über einen gesetzlich garantierten Unterlassungsanspruch diskutiert, für den Google bereits die technischen Möglichkeiten anbietet: Presseverlage, die nicht wollen, dass ihre Artikel bei Google News erscheinen, können dies in ihren Webseiten entsprechend einstellen.

Die Akteure am Markt müssten selbst ihre Modelle finden, heißt es in der FDP-Fraktion. „Dazu brauchen sie nicht das Eingreifen des Staates.“ Betroffen wären, so ist weiter zu hören, in jedem Fall nur gewerbsmäßige Anbieter, nicht aber etwa private Blogger.

Wenn der angekündigte Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vorliegt, geht er zunächst an den Rechtsausschuss des Bundestags. In allen drei Oppositionsparteien gibt es mehr oder minder heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Die Grünen schrieben in ihrem Blog zur Netzpolitik: „Die Bundesregierung sollte über andere Instrumente nachdenken, um die Vielfalt der Presse zu erhalten.“

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