Retro-Spaß auf 4K-Bildschirmen Alte Spiele auf neuen Fernsehern

Berlin (dpa/tmn) — Alte Schätzchen wie Super Nintendo, Playstation oder Sega Mega Drive haben bei ihrem Erscheinen grafisch Maßstäbe gesetzt. Wer die Kisten aus den 1980er- und 90er Jahren heute voller Vorfreude an einen modernen Flachbildschirm anschließt, erlebt meist eine böse Überraschung.

Retro-Spaß auf 4K-Bildschirmen: Alte Spiele auf neuen Fernsehern
Foto: dpa

Die Grafikpracht von damals sieht auf hochauflösenden FullHD- und 4K-Displays einfach nicht gut aus. Wer die alte Konsole aus dem Keller trotzdem noch nutzen will, hat zwei Möglichkeiten: Entweder kauft man einen alten Röhren-Fernseher und kommt der Konsole so technisch entgegen.

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Alternativ funktioniert auch der Umweg über sogenannte Scaler. Solche Geräte bereiten das Bildsignal für moderne Fernseher auf. „Die Verwendung von Scalern funktioniert nicht mit jeder Konsole ganz problemlos“, schränkt Andreas Lange vom Computerspielmuseum Berlin ein. Der Experte für neue und historische Videospiele empfiehlt Gelegenheitsspielern deswegen Retro-Konsolen. Diese modernisierten Neuauflagen packen die alten Spiele auf neue Hardware.

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So zum Beispiel der NES Classic Mini von Nintendo, eine Neuauflage des Nintendo Entertainment Systems aus den 80er Jahren. Die Retro-Konsole ist kompatibel mit modernen Fernsehern: HDMI-Kabel ins TV, Kabel einstecken, einschalten — fertig. Allerdings sind nur 30 Spiele wie „Super Mario Bros“, „The Legend of Zelda“, „Donkey Kong“ und Co. installiert. Nachrüsten geht nicht. Offiziell ist die beliebte Konsole bereits ausverkauft, im Netz wird der kleine graue Kasten teuer gehandelt. Für 2018 hat Nintendo Nachschub versprochen.

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Auch den Nachfolger Super Nintendo gibt es als Neuauflage. Auch hier gibt es nur 21 vorinstallierte Spiele - darunter „Super Mario World“, „Super Mario Kart“, „Zelda: a Link to the past“ oder „Fz-Zero“. Wichtigste Verbesserungen im Vergleich zum NES Classic Mini: Es sind direkt zwei Controller dabei und das Kabel ist deutlich länger. Rund 100 Euro kostet die SNES Classic Mini im Handel, mehr sollten Fans auch nicht zahlen.

Auch Segas Mega Drive gibt es in einer Mini-Ausführung, Anfang 2018 soll auch der C64 neu aufgelegt werden. Der Publikumsliebling von damals kommt mit HDMI-Anschluss, zwei USB-Ports und Nachbau des Original-Joysticks der 1980er für rund 80 Euro in den Handel.

Wer nicht nur eine, sondern gleich mehrere Konsolen-Klassiker aufleben lassen will, kann im Netz Retro-Multikonsolen finden. Sie versprechen, mehrere Modelle und Tausende von Spielen in einem Gerät zu vereinen. Ein Beispiel ist die RetroEngine Sigma des kalifornischen Unternehmens Doyodo. Diese über das Finanzierungsportal Indiegogo vertriebene Konsole soll 28 verschiedene Modelle wie Atari 2600, NES, N64 Sega Master System, oder Game Boy realisieren. 15 Spieletitel für bis zu zwei Spieler sind vorinstalliert. Theoretisch ist jeder Titel, den es für diese Konsolen gibt, darauf spielbar. Weitere Spiele lassen sich über das Desktop-Menü der Konsole, per Smartphone-App oder SD-Karte nachträglich hinzufügen. Der Anschluss ans TV erfolgt per HDMI-Kabel. 2018 sollen neue Geräte verfügbar für rund 70 Euro sein.

Mit dem Mini-Computer Raspberry Pi und dem kostenlosen Konsolen-Emulator-Kit Retropie können etwas technisch versierte Nutzer die Klassiker-Konsoler auch selber bauen. Für den Einstieg genügen zum Beispiel das Rasperry Pi Zero W Essentials Kit für rund 26 Euro, ein aktiver USB-Hub (rund 15 Euro) und eine schnelle SD-Karte mit mindestens vier Gigabyte Speicher. Außerdem Bluetooth- oder USB-Controller zum Steuern. Auf der RetroPie-Website gibt es auch eine Anleitung für die Installation.

Ein letzter Weg zum Konsolen-Glück sind Emulatoren. Diese Programme simulieren die Hardware der alten Konsolen auf Computern mit Windows, macOS oder Linux. Spiele können als sogenannte ROM-Disks, digitale Kopien der Original-Spiele-Cartridges, auf diversen Projekt-Webseiten heruntergeladen werden.

Rein rechtlich ist das allerdings eine Grauzone, sagt Henry Krasemann, Rechtsanwalt und Experte für Datenschutz- und Internetrecht aus Kiel. Nintendo etwa verbietet in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich das Anfertigen von ROMs der Originalspiele. „Nach deutschem Recht sind Download und Verbreitung von ROMs strafbar“, sagt dazu auch Anwalt Krasemann.

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