Meinung Zivilklausel an der Uni - Bekenntnis zum Frieden

Bei allen berechtigten Bedenken von Friedensaktivisten: Ein Grund für blinden Alarmismus ist der Vorstoß von NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) nicht, den Hochschulen die Entscheidung über militärische Forschung selbst zu überlassen.

Kristin Dowe.

Kristin Dowe.

Foto: nn

Auch mag sie richtig liegen mit ihrer Einschätzung, dass sich das Gros der Universitäten in NRW bereits zu einer friedlichen Ausrichtung bekennt. Es steht nicht zu befürchten, dass die Forschungseinrichtungen in NRW gleich alle Prinzipien über den Haufen werfen und die eigene Glaubwürdigkeit riskieren würden, wenn etwa Rheinmetall mit einer Drittmittel-Vergabe für ein militärisches Forschungsvorhaben winkt.

Wer die Abschaffung der Zivilklausel auf landespolitischer Ebene jedoch gleichgültig abnickt, macht es sich dennoch zu einfach: Denn abseits der praktischen Konsequenzen hat die Politik eine Verantwortung, sich an dem in der Verfassung formulierten, friedlichen Leitbild in der Forschung zu orientieren und sich einschränkungslos zu unseren humanistischen Werten zu bekennen. Die Zivilklausel hat dafür ein starkes Signal weit über den Campus hinaus gesandt, das die Politik nicht leichtfertig einem vermeintlichen Bürokratieabbau opfern sollte. Wenn an den Hochschulen ohnehin kein Interesse an militärischer Forschung besteht, können sie auch gut ohne die theoretische Möglichkeit dazu leben.

Am Ende bleibt das Thema ein zweischneidiges Schwert, da militärische und zivile Zwecke keineswegs immer trennscharf zu unterscheiden sind. So bedauerte Einstein später tief, dass er mit seiner genialen Geistesleistung, der Entwicklung der Relativitätstheorie, maßgeblich zum Bau der Atombombe beigetragen hat.

Dogmatischen Einschränkungen war die Forschung in NRW allerdings auch mit der gesetzlich verankerten Zivilklausel nicht unterworfen. Wichtig war ihre symbolische Strahlkraft — als Zeichen für die enge Verflechtung von Wissenschaft und Frieden.

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