Meinung Syrische Kriegsvernbrechen - Das ist auch unsere Sache

Es ist nur ein winzig kleiner Ausschnitt des syrischen Bürgerkriegs, der da gestern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beleuchtet wurde. Es geht um einen wegen Begehung von Kriegsverbrechen angeklagten Syrer.

Meinung: Syrische Kriegsvernbrechen - Das ist auch unsere Sache
Foto: Sergej Lepke

Und es geht um einen Tatzeitraum von nur wenigen Monaten, den ihm die Bundesanwaltschaft glaubt nachweisen zu können. Monate, in denen er und seine Miliz grausame Verbrechen an ihren Landsleuten begangen haben sollen. Und doch zeigt dieser kleine Ausschnitt schon viel.

Er zeigt, dass es sehr schwer ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Dass auch diejenigen, die gegen den rücksichtslosen syrischen Machthaber Assad aufstehen, damit noch längst nicht besser sind als dieser selbst. Dass, wie in jedem (Bürger-) Krieg, all das, was wir als feste Mauern der Zivilisation ansehen, schnell in sich zusammenstürzt — wenn Kriegswirren, wenn Anarchie das Böse im Menschen zum Vorschein bringen.

Allein die Tatsache, dass all das nun in den nächsten Monaten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhand der Vorwürfe gegen den Angeklagten aufgerollt wird, mag schon überraschen. Taten, die fern von hier begangenen wurden, von Syrern an Syrern — und da urteilt ein deutsches Gericht? Und dann sperrt der deutsche Staat am Ende einen Verurteilten womöglich für viele Jahre in ein deutsches Gefängnis. Ist das unsere Angelegenheit?

Ja, das ist es sehr wohl. Was wäre nämlich die Alternative? Wenn Zeugenaussagen, polizeiliche Ermittlungen und am Ende sicher auch der Zufall einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher in die Hände der deutschen Justiz treiben, kann man nicht nur mit den Achseln zucken. Schauten wir weg, so wäre unser Land ein sicherer Rückzugsraum.

Das soll es ja durchaus sein für all jene, die in ihrer Heimat vom Tode bedroht werden. Für deren Schlächter aber müssen wir dann genauso zuständig sein. Jedenfalls, wenn man in deren Heimatland nicht auf eine funktionierende Rechtsordnung zählen kann.

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