Steuerhinterziehung: Die seltsamen Blüten des Steuerstrafrechts

Banküberfall: Täter A. ist in der Bank, Täter B. steht Schmiere. B. passt nicht gut auf, beide werden geschnappt. Nun verklagt A. seinen Kumpel B. auf Schadensersatz. Denn hätte B. nicht geschlafen, so wären sie der Polizei entwischt und nicht bestraft worden.

Der Fall ist absurd?

Gar nicht. Schließlich hat ein Liechtensteiner Gericht jetzt ganz ähnlich entschieden.Weil die Bank einen Steuersünder nicht vor einem Datenklau warnte, konnte er sich nicht rechtzeitig selbst anzeigen. Folglich müsse die Bank, so das Urteil, den Großteil der dem Täter aufgebrummten Millionenbuße ersetzen.

Darf es sein, dass jemand Schadensersatz dafür bekommt, dass er zu Recht verurteilt wurde? Ich wurde ja gar nicht zu Recht verurteilt, kontert da der Steuersünder. Schließlich hätte ich das Urteil mit einer Selbstanzeige verhindern können. Diese Argumentation erscheint konsequent - angesichts einer Rechtslage, die es so nur bei Steuerdelikten gibt: Der Täter kann sich selbst eine Amnestie gewähren, wenn er dies nur rechtzeitig macht.

Dass ein solcher Systembruch weitere rechtliche Absonderlichkeiten nach sich zieht, kann kaum verwundern. Wie, so lässt sich der Fall weiterspinnen, wäre es gewesen, wenn der Steuerhinterzieher zu einer Haftstrafe verurteilt worden wäre: Müsste dann ein Liechtensteiner Banker statt seiner in die Zelle?

So ungerecht das Urteil unter dem Aspekt erscheint, dass der Hinterzieher die Strafe auf einen anderen abwälzen kann, so bizarr ist es auch mit Blick auf die Rolle der Bank: Wenn sie das "Steuergeschäft" schon gemeinsam mit ihrem Kunden eingefädelt hat, dann soll sie dieses doch bitteschön auch sauber zu Ende bringen. Und ihn vor Strafverfolgung beschützen.

Doch eine solche privatrechtliche Lösung wird der Rolle der Banken nicht gerecht. In ihrem Verhalten liegt mehr als nur ein zivilrechtlicher Verstoß. Es muss auch strafrechtlich unter die Lupe genommen werden. Dass eine Bestrafung des Bankangestellten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung möglich ist, hat der Bundesgerichtshof schon vor zehn Jahren entschieden.

Jenseits rechtlicher Überlegungen hat das Liechtensteiner Urteil freilich seinen Charme. Denn droht den Banken Millionen-Schadensersatz, so dürften illegale Steuersparmodelle schon bald austrocknen.

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