Nachhilfe in Sachen Demokratie

Schwarz-Gelb erleidet vor dem Verfassungsgericht Schiffbruch.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat knapp vier Jahre nach dem Amtsantritt ihre schwerste Niederlage erlitten. Das Urteil von Münster bedeutet nichts anderes, als dass CDU und FDP bei einem der größten demokratischen Vergehen erwischt worden sind: Sie haben versucht, Wahltermine aus eigenem Interesse zu manipulieren und die Verfassung missachtet.

Den Schuldigen hat vor allem die CDU schnell ausgemacht. Innenminister Ingo Wolf soll als Sündenbock herhalten, aus der Unions-Fraktion und auch aus der Staatskanzlei wird mit ausgestrecktem Finger auf den FDP-Mann gezeigt. Das ist in mancherlei Hinsicht plausibel: Schließlich ist das Gesetz federführend in Wolfs Ministerium entstanden, der Minister kniff in Münster und ließ andere für seine Sache kämpfen.

Doch diese versteckten Attacken der CDU sind geheuchelt und noch nicht einmal ernst gemeint. Sie selbst sitzt schließlich mit im Boot, hat sie doch über ihren Generalsekretär Hendrik Wüst den 7. Juni als Wahltermin ins Spiel gebracht. Wüst hatte zusammen mit seinem FDP-Amtsbruder Christian Lindner vor allem eins im Blick: Weg von dem Bundestagswahltermin, der eigentlich auch für die Kommunalwahl auf der Hand lag.

Dabei setzten beide auf eine niedrigere Wahlbeteiligung, die dem bürgerlichen Lager bei Kommunalwahlen hilft. Insofern haben beide Parteien am Mittwoch eine Nachhilfestunde in Sachen Demokratie bekommen. Und die CDU weiß, dass die FDP Wolf nicht gehen lässt - die Liberalen haben keinen Ersatz.

Die CDU und an ihrer Spitze der Chef Jürgen Rüttgers selbst wollen nun wie die FDP den 30. August als neuen Termin durchsetzen und verweigern erneut einen gemeinsamen Termin mit der Bundestagswahl. Das ist dreist und ein Affront gegenüber den Kommunen. Die müssen nun die Kosten von 42Millionen Euro tragen, obwohl das Land diese Lage herbeigeführt hat.

Und Düsseldorf billigt den Parteien vor Ort damit gerade einmal zwei Wochen zu, um zwischen Ende der Sommerferien und Urnengang Wahlkampf zu machen. Das verstößt auch gegen den Geist des Urteils. Dort wird eine hohe Wahlbeteiligung ausdrücklich als Verfassungsziel genannt. Alle Beteiligten sollten die Urteilsbegründung sorgfältig lesen.

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