Meinung Meinung: Hooligans den Führerschein wegnehmen ist der richtige Weg

Fans, die im Stadion gewalttätig geworden sind, wird der Führerschein abgenommen. Und das Verwaltungsgericht sieht das auch noch als grundsätzlich richtig an. Sollen da einige zur Abschreckung anderer bestraft werden?

Hooligans (Archivbild) kann der Führerschein im Rahmen von Präventionsmaßnahmen der Führerschein entzogen werden.

Hooligans (Archivbild) kann der Führerschein im Rahmen von Präventionsmaßnahmen der Führerschein entzogen werden.

Foto: Axel Heimken/dpa

Mit einer „Strafe“ (nicht mehr Auto fahren), die nichts mit dem Vorwurf (über die Stränge schlagen im Stadion) zu tun hat? Wer so denkt, übersieht einiges.

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Foto: Sergej Lepke

Zum einen geht es hier nicht um Strafe, sondern um eine präventive, also Gefahren abwendende Maßnahme einer Behörde. Aber selbst wenn es um eine Strafe ginge: seit diesem Jahr gilt der Satz nicht mehr, dass ein Fahrverbot immer im Zusammenhang mit einer im Verkehr begangenen Straftat stehen muss. Der neue § 44 Strafgesetzbuch betont das ausdrücklich und zu Recht. So wird dem Richter neben Geld- und Freiheitsstrafe ein weiteres Instrument an die Hand gegeben, auf das er, dem jeweiligen Fall angemessen, zurückgreifen kann.

Aber, wie gesagt, um diese durch den Gesetzgeber beendete Diskussion geht es hier gar nicht. Sondern um den einer Gefahr vorbeugenden Führerscheinentzug. Auch hier bewegen sich Behörde und Verwaltungsgericht im Rahmen geltenden Rechts. Denn nach dem Straßenverkehrsgesetz ist nicht nur derjenige ungeeignet zum Führen von Kfz, der gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt. Sondern auch der, der Strafgesetze übertritt. Und hier kann ein hohes Aggressionspotenzial des Betroffenen durchaus eine Rolle spielen: dass nämlich in konflikthaften Verkehrssituationen das durch ihn bestehende Risiko für andere Verkehrsteilnehmer durch eben diese Aggressivität erhöht ist.

Solche Erwägungen müssen beim Führerscheinentzug, bei dem es um die Sicherheit unbeteiligter Dritter geht, berücksichtigt werden. Jedenfalls, wenn dieses Aggressionspotenzial behördlich belegt wird. Und der Betroffene seinerseits nichts dafür tut, diese Bedenken durch Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu zerstreuen.

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