Meinung Krawalle in Düsseldorf - Bärendienst für die Kurden

Es war ein symbolträchtiges Bild, das zurückblieb, als die Demonstranten abgezogen waren und die Tränengas-Wolken sich aufgelöst hatten. Ein Berg von Fahnenstangen, offenbar mehrere hundert, mit denen Beamte angegriffen und zum Teil schwer verletzt worden waren, blieb an der Stelle zurück, wo sich die Öcalan-Anhänger einen stundenlangen Nervenkrieg mit der Polizei geliefert hatten.

Dieter Sieckmeyer

Dieter Sieckmeyer

Foto: sergej lepke

Ein Bild, das vor allem eins deutlich macht: Es waren nicht nur ein paar Demonstranten, die sich von Krawallmachern anstecken ließen. Ein erheblicher Teil der rund 6000 Aktivisten war gewaltbereit und suchte ganz offenbar die Konfrontation.

Die Einsatzleitung hätte es sich einfach machen und die Demonstranten gewähren lassen können. Dann allerdings hätten sich die Richter des Oberverwaltungsgerichtes die Sitzung am Freitagabend sparen können. Das gilt auch für die Verhandlungen der Polizei mit dem Veranstalter, einem Bündnis aus verschiedenen kurdischen Gruppen. Der hatte zugesagt, dass in dem Zug keine verbotenen Symbole der in Deutschland als Terror-Organisation eingestuften PKK und auch keine Bilder von Abdullah Öcalan auftauchen werden. Dass dann von einem Fahrzeug des Veranstalters innerhalb von wenigen Minuten hunderte verbotener Fahnen verteilt wurden, war eine klare Botschaft: Hier sollten Rechtsstaat und Polizei zum Narren gehalten werden.

Es war völlig richtig, sich das nicht bieten zu lassen und den Zug zu stoppen. Dass die Lage in der Düsseldorfer Innenstadt eskalierte, war nicht die Schuld der Polizei. Die Demonstranten hätten zu jeder Zeit die Öcalan-Porträts einrollen und ihren Weg fortsetzen können. Stattdessen kam es zu brutalen Angriffen auf die Polizei mit zwölf verletzten Beamten. Die hatte nicht leichtfertig Tränengas eingesetzt, über mehrere Stunden wurde erfolglos mit den Leitern der Demonstranten verhandelt. Verlierer sind die Kurden selbst. Ihrer Sache haben die Gewalttäter einen Bärendienst erwiesen.

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