Hypo Real Estate: Mut zum doppelten Tabubruch

Bei der Hypo Real Estate muss der Staat jetzt handeln.

Es ist die Wahl zwischen Pest und Cholera. Soll der Staat die Mehrheit an der angeschlagenen Spezialbank Hypo Real Estate an sich ziehen oder soll er ihre Aktionäre gar enteignen? Schon die Übernahme der Mehrheit an einer Bank durch den Staat gilt als Tabubruch. Dass der Staat die Anteile an einer Aktiengesellschaft mit Zwang in seine Hände bringen könnte, liegt dagegen im Bereich des Unvorstellbaren.

Wenn der Kollaps des Finanzmarktes und die von ihm ausgelöste Weltwirtschaftskrise einmal überwunden sein werden, sind wir schließlich darauf angewiesen, dass die Marktwirtschaft neue Wachstumskräfte entfaltet. Und wer auf die Milliardengräber in den Landesbanken schaut, darf mit Recht daran zweifeln, dass der Staat ein besserer Banker ist.

Trotzdem gibt es im Fall der Hypo Real Estate keinen anderen Ausweg, als den doppelten Tabubruch zu begehen. Der Staat hat bereits 100.000.000.000 Euro (in Worten einhundert Milliarden) zur Rettung der Bank aufgebracht, zur Hälfte als Kapitalspritze und zur Hälfte als Bürgschaft.

Jeder Bürger haftet also schon mit mehr als 1000 Euro für die Pleitebank. Nach landläufigem Verständnis gehört sie bereits dem Staat, nach dem Aktienrecht aber hat er noch lange nicht das Sagen, weil Kapitalerhöhungen und die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung von der Hautpversammlung mit 75 Prozent Zustimmung beschlossen werden müssen.

Diese Gesetzeslage ermöglicht es den Anteilseignern, Däumchen drehend zu beobachten, wie sich der Staat um die Rettung der Bank bemüht. Sie können fröhlich darauf spekulieren, dass ihre wertlos gewordenen Anteile wieder kräftig steigen werden.

So ist es kein Wunder, dass sich der amerikanische Finanzinvestor Flowers beharrlich weigert, seine 24-prozentige Beteiligung an der HRE abzutreten. Dem größten Aktionär soll es sogar schon gelungen sein, befreundete Spekulanten zur Übernahme weiterer Anteile zu gewinnen.

Wenn die Steuermilliarden nicht in den Taschen von Trittbrettfahrern landen sollen, dann muss die Bundesregierung die Enteignung gesetzlich ermöglichen, um Flowers zum Verkauf zu bewegen oder notfalls auch zu zwingen. Man wünschte sich nur eine Kanzlerin, die in der Lage wäre, den Bürgern diesen einmaligen Tabubruch zu erklären.

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