Geldhäuser drehen an der Gebührenschraube

Im März dieses Jahres war die Aufregung groß. Damals wurde bekannt, dass mehr als 40 von knapp 400 Sparkassen in Deutschland von ihren Kunden Gebühren fürs Geldabheben verlangen, obwohl sie sich an Automaten des eigenen Instituts bedienen.

Rolf Eckers.

Rolf Eckers.

Foto: NN

Inzwischen ist diese Form des Abkassierens längst auf dem Weg von der Ausnahme zur Regel. Und alle machen mit, also die Privatbanken ebenso wie die genossenschaftlichen Anbieter. Beim Drehen an der Gebührenschraube werden die Institute immer kreativer. Oft sind die Beträge sehr gering, wie beim Versenden der Transaktionsnummer aufs Handy beim Online-Banking. Aber das läppert sich. Und der Bundesgerichtshof gibt grünes Licht.

Es ist zu simpel, nur auf die Geldhäuser zu schimpfen. Ohne Zweifel setzt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) die Branche enorm unter Druck. Der Zinsüberschuss fällt. Weil ältere, noch höher verzinste Kreditverträge vielfach auslaufen, brechen die Gewinne weg. Wenn die Institute überschüssige Liquidität bei der EZB parken wollen, müssen sie Strafzinsen zahlen. Dass solche Negativzinsen auch auf Guthaben ganz normaler Bankkunden erhoben werden, ist nicht mehr auszuschließen. Druck spürt die Branche auch, weil die Kunden ihr Verhalten grundlegend ändern. Die Geschäfte werden online und nicht mehr am Bankschalter erledigt. Rund einem Drittel aller Bank-Filialen in Deutschland, das sind etwa 11 000 Geschäftsstellen, droht die Schließung. Es kostet viel Geld, Tausende Arbeitsplätze sozialverträglich abzubauen.

Mitleid mit den Instituten ist dennoch fehl am Platze. Es ist mehr als dreist, wenn für den Dispokredit in diesen Zeiten im Schnitt fast zehn Prozent berechnet werden. Schwer nachvollziehbar ist es auch, wenn die Vorstände der öffentlich-rechtlichen Sparkassen mit ungewöhnlich üppigen Bezügen nach Hause gehen. Der Bund der Steuerzahler NRW hält es mit Recht für falsch, dass die Sparkassen-Chefs ein Vielfaches von dem bekommen, was Oberbürgermeister verdienen. Komplett aus der Zeit gefallen wirken die Pensionsregelungen für Sparkassenvorstände. Je nach Dauer ihrer Amtszeit bekommen sie 55 bis 75 Prozent ihres letzten Grundgehaltes aus den Rückstellungen ihrer Sparkasse. Erst bei Neuverträgen gibt es die Empfehlung, dass die Chefs selbst für ihre Altersvorsorge zahlen sollen. Bei normalen Arbeitnehmern war das immer schon so.

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