Meinung Geistige Brandstiftung ist keine Meinungsäußerung

Wieder einmal Erika Steinbach: Die Noch-Bundestagsabgeordnete, Ex—CDU-Mitglied und Ex- Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, gehörte im Internet zu den Haupt-Verbreitern eines plump gefälschten Schreibens von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).

Meinung: Geistige Brandstiftung ist keine Meinungsäußerung
Foto: Schwartz, Anna (as)

Inhalt der Fälschung, die vor Rechtschreib- und Grammatikfehlern strotzte: eine Aufforderung des (falsch bezeichneten) „Polizeipräsidenten für Köln und Leverkusen“, Straftaten von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund polizeilich zu vertuschen.

Wahrscheinlich kam sich Erika Steinbach sehr schlau vor, die Verbreitung der Fälschung via Twitter mit dem vermeintlich schlauen Satz zu garnieren: „Sollte das zutreffen, wäre es ein Verbrechen am Rechtsstaat. Mündlich habe ich desgleichen unter der Hand von hessischen Polizisten gehört.“ Klügelnd setzte Steinbach zu ihrer Verteidigung nach, sie habe ja gar nicht behauptet, dass das Schreiben echt sei.

Wie die meisten Hass- und Hetzprediger will Steinbach darauf hinaus, ja lediglich ihre „Meinung“ gesagt zu haben. Innenminister Reul hat die Verbreiter der Fälschung als das bezeichnet, was sie wirklich sind: „geistige Brandstifter“, die dreist Stimmung gegen Ausländer machten. Wenn Reul es ernst meint, sollte er nicht nur den Staatsschutz ermitteln lassen, sondern sich mit seinen Länder-Kollegen dafür einsetzen, dass geistige Brandstiftung künftig wie jede andere schwere Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft wird.

Denn anders als mit erheblicher und empfindlicher Strafandrohung ist den Fälschungsverbreitern vom Schlage Steinbachs, zu der sich in diesem Fall auch AfD-Anhänger und Rechts-Intellektuelle wie Matthias Matussek (früher Spiegel-Journalist) gesellten, offenbar nicht beizubringen, was der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Straftat ist. All die Steinbachs und Matusseks sollten als Angeklagte vor deutschen Gerichten in aller Öffentlichkeit die Gelegenheit erhalten, sich endlich für ihre Brandstifterei zu verantworten.

Im Jahr 2016 hat die Zahl der politisch motivierten Straftaten mit 41 549 Fällen zum vierten Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht. Es ist Zeit, dass der Rechtsstaat sich gegen die verteidigt, die seine Zerstörung im Sinn haben, und trotz eines deutschen Passes nicht integrationsfähig sind.

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