Es braucht auch den Verfassungsschutz

Salafisten-Prozess ist nur ein Baustein staatlicher Reaktion.

Ein Strafprozess als Reaktion auf Gewaltübergriffe von Salafisten ist ein wichtiger, aber eben auch nur einer der Bausteine staatlicher Reaktion. Ein Urteil kann hier allenfalls ein deutliches Signal setzen.

In dem Solinger SalafistenProzess geht es wahrlich nicht um Kleinigkeiten: Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft Polizisten mit dem Tod gedroht, sich der gefährlichen Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht haben.

Die Gewalttätigkeiten waren so etwas wie ein Muster, das schon kurze Zeit später bei Ausschreitungen von Salafisten gegen die Polizei in Bonn aufgegriffen wurde. Auch wenn dieser Aspekt für die Strafbarkeit im Einzelfall nicht zählen darf, dürfte er doch im Hinterkopf aller Beteiligten eine Rolle spielen.

Neben einer Reaktion der Justiz ist vor allem die Vorfeldaufklärung wichtig. Die Verhinderung von Gewalttaten. Dazu bedarf es auch der Überwachung durch den Verfassungsschutz.

Zwar haben Verfassungsschützer nach dem Fehlverhalten, das im Umgang mit dem rechtsextremen NSU bekannt wurde, derzeit keinen leichten Stand. Doch würde man nach diesen Negativerfahrungen die Dienste auflösen und die V-Leute-Praxis beenden — eine Forderung der Linken — , so würden in Zukunft außerordentlich wichtige Erkenntnisse wegfallen.

Beurteilungen, die die Sicherheitskräfte bei ihrer Bekämpfung auch des salafistischen Extremismus dringend benötigen. Nur wenn man gewaltbereite Salafisten im Visier behält, kann es Erkenntnisse geben, wie diese Menschen denken, was sie planen.

Was man bisher weiß, ist beunruhigend genug: Der politische Salafismus hält Gewalt zur Durchsetzung der eigenen religiösen Vorstellungen für legitim. Salafisten, so hat es NRW-Innenminister Jäger kürzlich gesagt, schaffen durch ihre Propaganda — insbesondere über das Internet — den Nährboden der Radikalisierung, aus dem sich terroristische Netzwerke oder gefährliche Einzelpersonen entwickeln. Dies ohne Beobachtung oder Gegenwehr laufen zu lassen, wäre fahrlässig.

Selbstverständlich fällt der Islam als Religion unter den Schutz des Grundgesetzes. Doch Toleranz gegenüber islamistischer Gewalt darf es nicht geben.

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