Meinung Dieses Verfahren ist richtig

Besser spät als nie. Es ist richtig, dass die selbst ernannte Scharia-Polizei sich nun doch vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten muss. Selbst wenn sich letztlich herausstellen sollte, dass die Richter mit ihrer Mutmaßung recht hatten, dass es zu keiner Verurteilung wegen des Verbotes gegen das Uniformverbot kommt.

Politische Botschaften zu verkünden, ist zwar ausdrücklich nicht die Aufgabe der Justiz, von diesem Verfahren wird, wie es auch endet, aber eine solche ausgehen. Im Saal wird zwar nur geklärt, ob Warnwesten mit der Aufschrift „Sharia Police“ Uniformen oder nur lächerliche Verkleidungen sind. Darüber hinaus geht es aber auch um ganz andere Fragen. Wie hält die deutsche Gesellschaft es mit der grundgesetzlich festgelegten Trennung von Religion und Staat? Gemessen daran kann es eine Religionspolizei in Deutschland gar nicht geben.

Und wie verhält sich der Staat gegenüber Gruppierungen oder Grüppchen, die ihm sein Gewaltmonopol streitig machen wollen? Polizei ist eine hoheitliche Aufgabe. Weder Salafisten noch Hooligans gegen irgendwas, Bürgerwehren oder Autonome dürfen sich anmaßen, Anderen vorzuschreiben, wie sie in Deutschland zu leben haben.

Genau das aber haben Sven Lau und seine Unglücksvögel in Warnwesten an jenem Septemberabend des Jahres 2014 in Wuppertal getan. Dass sie meinten, sich dafür einer wenn auch albernen Uniform bedienen zu müssen, zeigt, wie ernst sie sich selbst und ihre Mission genommen haben.

Allzu viel wird bei dem Gerichtsverfahren freilich nicht herauskommen. Der Verstoß gegen das Uniformverbot ist mit einer Haftstrafe von maximal zwei Jahren bewehrt, und es kann, wie die Wuppertaler Richter annehmen, auch zu einem Freispruch kommen.

Aber dass ein Gericht sich der Scharia-Polizei annimmt, zeigt, dass sich der Staat nicht alles gefallen lassen will. Wenn das nun dazu führt, dass potenzielle Nachahmer ins Grübeln kommen, ist schon etwas gewonnen.

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