Meinung Die Silvestergewalt und ein durchsichtiges Spiel

Wenn es gut läuft für CDU und FDP im Land, dann wird das Landesverfassungsgericht Anfang des Jahres ein Urteil sprechen, in dem es die Landesregierung verdonnert, Telefonverbindungsdaten und andere Dokumente an den Silvester-Untersuchungsausschuss herauszurücken.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Dann hätte man kurz vor den Landtagswahlen im Mai ein schönes Thema — dass Rot-Grün verfassungswidrig gehandelt habe.

Doch glaubt die Opposition wirklich selbst an die von ihr immer wieder erhobenen Vertuschungsvorwürfe? An den Verdacht, dass die Ministerpräsidentin, ihr Innenminister und deren Umfeld frühzeitig die Dimension der Kölner Ausschreitungen gekannt und dann durch konspirative Kommunikation verheimlicht hätten? Kaum vorstellbar.

Aber darauf kommt es im Wahlkampfgerangel gar nicht an. Es geht um das Staub-Aufwirbeln bei einem Unter-Thema des Ausschusses, der sich doch eigentlich mit dem schrecklichen Geschehen der Silvesternacht befasst. Mit Fehlern, mit Verantwortlichkeiten und mit dem, was daraus zu lernen ist. Hier leistet das Gremium wichtige Arbeit, auch wenn es sich manchmal doch arg im Klein-Klein verzettelt.

Dass CDU und FDP nicht auf das Angebot der Staatskanzlei eingegangen sind, die Liste der Kommunikationsverbindungsdaten einzusehen, um gegebenenfalls ihren Verdacht bestätigt zu sehen, spricht Bände. Wären sie dabei nämlich zu derselben Schlussfolgerung gelangt wie SPD, Grüne und Piraten, so hätten sie notgedrungen die Luft aus ihrem dicken Ballon herauslassen müssen. Das Aufrechterhalten der Klage in Münster wäre kaum noch zu vermitteln gewesen.

Aber auch ihr Nichterscheinen dürfte die Aussichten auf einen Erfolg vor dem Verfassungsgericht kaum verbessert haben. Wo eigentlich soll das Rechtsschutzbedürfnis für einen Kläger liegen, wenn er gar nicht auf das von der Gegenseite gemachte freiwillige Angebot des Entgegenkommens eingeht? Gerichte weisen Klagen schon als unzulässig ab, wenn der Kläger sein Ziel auf einem einfacheren Weg erreichen kann. Diese Chance hätte gestern bestanden. Gut möglich, dass die Verfassungsrichter diesen Weg der Klageabweisung gehen, um nicht ihrerseits für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert zu werden. Dann wären diejenigen die Dummen, die das Ganze angezettelt haben. Wenn es schlecht läuft für CDU und FDP im Land . . .

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